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26.11.2008 - dvb-Presseservice

Advent, Advent – ein Lichtlein brennt

Am Sonntag ist es wieder so weit: Mit dem 1. Advent beginnt die besinnliche Weihnachtszeit. Die erste Kerze des Adventskranzes darf gezündet werden. Doch leider steigt in der Adventszeit auch die Zahl der Wohnungsbrände in deutschen Haushalten. Normalerweise wird der Brandschaden von der Hausratversicherung ersetzt. Zu Problemen kommt es in der Praxis, wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel war, erklärt die uniVersa Versicherung. So etwa, wenn die Kerzen unbeaufsichtigt brennen gelassen wurden. Es kann unter Umständen schon grob fahrlässig sein, sie nur für 15 Minuten allein im Raum zu lassen, urteilte das Amtsgericht Neunkirchen (AZ 5 C 1280/95). Nach dem neuen Versicherungsvertragsrecht darf der Versicherer je nach Schwere des Fehlverhaltens die Schadenzahlung kürzen. Tipp: Wer sich den Ärger ersparen möchte, sollte bei seiner Hausratversicherung darauf achten, dass Schäden wegen grober Fahrlässigkeit ausdrücklich mitversichert sind. Manche Anbieter, wie die uniVersa, leisten hier sogar ohne Begrenzungen und Höchstsätze.  



Herr Stefan Taschner
Abteilung Presse/Öffentlichkeitsarbeit
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