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24.11.2008 - dvb-Presseservice

Advent, Advent ein Lichtlein brennt

Tipps zum richtigen Umgang mit dem Feuer.

Karlsruhe, Dezember 2008: Wer kennt sie nicht, die gar traurige Geschichte mit dem Feuerzeug aus dem „Struwwelpeter“. Pauline hört nicht auf die Katzen, die sie vor dem „Spiel mit dem Feuer“ warnen wollen. Das Ende ist bekannt.

Millionen von Kerzen und Lichtern erhellen in der Advents- und Weihnachtszeit die deutschen Wohnzimmer und sorgen für festliche Stimmung. Doch die weihnachtliche Idylle kann sich in wenigen Sekunden in einen Albtraum verwandeln: Eine umgefallene Kerze vom Weihnachtsgedeck, heruntertropfendes Wachs vom Adventskranz oder ein Kurzschluss in der Lichterkette des Christbaums können verheerende Folgen nach sich ziehen. Michael Vogel, Abteilungsleiter Sach-Schaden beim BGV / Badische Versicherungen weiß: „In der Weihnachtszeit steigt das Risiko von Wohnungsbränden um bis zu 35 Prozent.“ Besonders für Kinder ist der Lichterglanz eine große Versuchung und Gefahr. „Eltern dürfen ihre Kinder nie mit brennenden Kerzen alleine lassen“, rät Vogel.

Außerdem sollten sie den Kids den richtigen Umgang mit Feuer erklären: „Kinder brauchen unbedingt ein unverkrampftes Verhältnis zu diesem gefährlichen Element“, so Vogel. „Wenn man ihnen unter Aufsicht den Umgang mit Feuer ermöglicht, bekommen sie den nötigen Respekt und zündeln nicht heimlich.“ Damit das (vor-)weihnachtliche Familien-Idyll keinen Schaden nimmt, sollten zudem auch die folgenden Sicherheitstipps des Experten beherzigt werden: Haustiere in der Nähe brennender Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen, brennende Kerzen im Auge behalten und beim Verlassen des Zimmers stets löschen, herunterbrennende Kerzen rechtzeitig austauschen, Adventskranz sicher auf feuerfesten Untersatz, Weihnachtsbaum in stabilen Ständer beziehungsweise ausreichend großen Topf stellen, bei Adventskranz und Weihnachtsbaum auf die Frische der Zweige achten, trockenes Geäst entzündet sich leichter, genügend Abstand zu leicht brennbaren Materialien wie Vorhängen oder Gardinen lassen, beim Verlassen des Hauses Netzstecker von elektrischen Kerzen, Lichterketten und sonstiger Dekoration ziehen, aussen angebrachte Lichterketten und Lichtschläuche müssen für den Außenbereich geeignet und entsprechend gekennzeichnet sein (GS-Zeichen, VDE-Prüfzeichen), für den Notfall Eimer mit Wasser oder Feuerdecke bereithalten. Vogel bittet jedoch eindringlich: „ Spielen Sie im Brandfall nicht den Helden, sondern bringen Sie Ihre Familie und sich selbst sofort in Sicherheit“. Anschließend den Feuerwehr-Notruf 112 absetzen. www.bgv.de




Frau Roswitha Frank
Leitung Unternehmenskommunikation
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Herr Hans-Christian Schmidt
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BGV / Badische Versicherungen
Durlacher Allee 56
76131 Karlsruhe
http://www.bgv.de/

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Advent-Advent-ein-Lichtlein-brennt-ps_12063.html