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04.12.2006 - dvb-Presseservice

Advent, Advent - ein Lichtlein brennt

Hausratpolice leistet nicht immer

In der Adventszeit brennt es in deutschen Wohnungen besonders häufig. Doch nicht jeder Brandschaden wird von der Hausratversicherung ersetzt, weist die uniVersa Versicherung darauf hin. Wurden Adventskerzen unbeaufsichtigt brennen gelassen, kann es zum Streitfall kommen. Laut Kleingedrucktem sind Schäden wegen grober Fahrlässigkeit grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Darauf berufen sich immer mehr Versicherer und lehnen Schadenzahlungen ab. Wer sich den Ärger ersparen möchte, sollte bei seiner Hausratversicherung darauf achten, dass Schäden wegen grober Fahrlässigkeit ausdrücklich mitversichert sind. Manche Anbieter leisten hier sogar ohne Begrenzungen und Höchstsätze. Dann gibt es im Schadensfall keine Probleme, wenn man versehentlich vergessen hatte, die Kerze richtig auszublasen. Dennoch empfiehlt es sich, gerade während der Weihnachtszeit ein besonderes Auge auf seine Advents- und Weihnachtsbeleuchtung zu werfen.



Abteilung Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Herr Stefan Taschner
Tel.: +49 0911 5307-1698
Fax: +49 0911 5307-1676
E-Mail: taschner@uniVersa.de

uniVersa Versicherungen
Sulzbacher Straße 1-7
90489 Nürnberg
Deutschland
http://www.universa.de/

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Advent-Advent-ein-Lichtlein-brennt-ps_3116.html