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17.11.2010 - dvb-Presseservice

AfW: Bagatellgrenze beim Provisionsabgabeverbot?

Antwort der BaFin auf offenen Brief des AfW

Der AfW hatte sich wegen der massiv zunehmenden Verstöße von Vertrieben und Versicherungen gegen das Provisionsabgabeverbot mit einem offenen Brief an die zuständige Aufsicht BaFin gewandt (Pressemitteilung vom 21.10.2010).

Kernaussage des Briefes war: „Setzen Sie das Verbot bitte konsequent um und kommen insofern Ihrer Aufsichtspflicht nach oder aber kommunizieren Sie bitte offen, dass ein Verstoß gegen das Verbot grundsätzlich keine Konsequenzen mehr hat.“

Die schriftliche Antwort der BaFin vom 10.11.2010 lässt aufhorchen. So heißt es u. a.: „Das Provisionsabgabeverbot ist immer noch in Kraft.“ Soweit die BaFin über mögliche Verstöße informiert werde, wird diesen Informationen auch nachgegangen. Jedoch erteile die BaFin keine Auskunft darüber, ob und ggf. in welchem Umfang ordnungsbehördliche Verfahren durchgeführt werden.

Skepsis bereits über das „ob“ dürfte angebracht sein. So sind z.B. schon seit Anfang des Jahres Aktionen von Versicherern bekannt, bei denen Payback-Punkte bei Versicherungsabschluss vergeben werden. Diese und andere Angebote gibt es immer noch. Einstellungsverfügungen oder Bußgeldbescheide der BaFin sind in diesem Zusammenhang bisher nicht bekannt.

Auf die Frage des AfW, ob auch Makler ihren Kunden Zugaben wie eine elektrische Zahnbürste bei Versicherungsabschluss versprechen dürfen, kommt folgende Erklärung der BaFin: „… wird derzeit ergebnisoffen geprüft, ob eventuell eine Geringwertigkeitsgrenze für die Aufnahme von Ordnungswidrigkeitsverfahren bei möglichen Verstößen gegen das Provisionsabgabeverbot sachgerecht sei. Vorstellbar wäre ein Betrag von 25 €.“

Fachanwalt für Versicherungsrecht Norman Wirth, Vorstand des AfW, hierzu: „Wir halten die Reaktion der BaFin angesichts der ausufernden Verstöße der letzten Zeit für falsch. Eine Bagatellgrenze einzuführen kann nicht die Lösung sein. Das kann erst recht nicht beaufsichtigt werden. Mit Bürokratieabbau hat das nichts zu tun, da die Überwachung völlig unspezifischer Kriterien für diese Bagatellgrenze erhebliche Mehrarbeit wäre. Wir appellieren an die BaFin: Entweder korrekte Überwachung des Verbotes oder Abschaffung! Die Branche braucht Rechtssicherheit.“



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