Anzeige
14.05.2007 - dvb-Presseservice

AfW: Erfolge im Bundesrat – Interessen freier Finanzdienstleister noch in letzter Minute gestärkt

Am 11.05.2007 hat der Deutsche Bundesrat das neue Vermittlerrecht endgültig auf den Weg gebracht. Er hat nach vielen konkurrierenden Änderungsempfehlungen die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) beschlossen, die nun parallel zum Gesetz am 22.05.07 in Kraft treten wird.

Dabei gab es Verbesserungen für freie Finanzdienstleister, die auch mit AfWUnterstützung noch in letzter Minute eingebracht wurden. So hat der AfW intensiv daran mitgearbeitet, dass der Abschluss „Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (IHK)“ nun doch als Sachkundenachweis anerkannt wird, auch wenn der Absolvent vorher keine kaufmännische Ausbildung absolviert hatte. Diese bereits seit über einem Jahr unumstrittene Regelung wurde kurzfristig durch die Bundesratsempfehlung vom 26.04.07 infrage gestellt. Durch einen Änderungsantrag des Landes Baden-Württemberg konnte dieser Fehler im Interesse vieler freier Finanzdienstleister gerade noch korrigiert werden. „Wir begrüßen, dass der Fachberater für Finanzdienstleistungen IHK wieder seine Anerkennung findet. Der kurzfristig eingebrachte Änderungsantrag war in diesem Punkte wirklich fehlerhaft“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Dass der AfW hier so kurzfristig und erfolgreich konnte, zeigt, wie gut der AfW in der Politik angesehen und verdrahtet ist.“

Weiter hat der Bundesrat beschlossen, dass Finanzdienstleister die Sachkundeprüfung bei der IHK ihrer Wahl ablegen können. Eine Begrenzung auf die für den Wohn- oder Firmensitz zuständige Kammer wurde damit aufgehoben.

Sehr erfreulich ist ebenfalls, dass bei der Vermögensschadenshaftpflicht die so genannte „Nachhaftungsbegrenzung“ nicht mehr möglich ist. Damit entfällt das Risiko, dass ein Vermittler nach Ende einer Nachhaftungsfrist persönlich in die Haftung gerät und vor einem eventuell existentiellen Risiko steht. Der AfW begrüßt diese Veränderung zugunsten freier Finanzdienstleister ausdrücklich, zumal er sie bereits in seinen ersten Stellungnahmen zum neuen Vermittlerrecht gefordert hatte (siehe www.afw-verband.de.).

Für die Unterstützung seiner politischen Arbeit in den letzten Tagen bedankt sich der AfW besonders bei seinem Mitglied Wolfgang Ruch, den Landesregierungen Baden- Württemberg und Brandenburg, der IHK Frankfurt am Main, IHK Stuttgart sowie IHK Villingen-Schwenningen sowie dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag, GOING PUBLIC! Vorstand Ronald Perschke sowie GPC Vorstand und Steuerberater Daniel Ziska.



Tel.: (030) 2045 4403
Fax: (030) 2063 4759
E-Mail: office@afw-verband.de

AfW Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden
Wirtschaft e.V
Ackerstr. 3
10115 Berlin
http://www.afw-verband.de/