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04.04.2008 - dvb-Presseservice

AfW: Europäisches Parlament verabschiedet Verbraucherkredit - Richtlinie

Das Europäische Parlament hat die neue Verbraucherkredit-Richtlinie verabschiedet. Diese gilt für Kredite ab 200 € bis 75 000 €. Festgeschrieben sind u.a. ein 14-tägiges Rücktrittsrecht für Verbraucher sowie eine Entschädigung für Kreditgeber bei vorzeitiger Rückzahlung. Informationen für Verbraucher, etwa der effektive Jahreszins, müssen auf einem Standardformblatt mitgeteilt werden, so dass die Kreditnehmer besser  vergleichen und in ganz Europa den günstigsten Kredit ausfindig machen können.

„Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten in innerstaatliches Recht umsetzen und anwenden, also ab dem Frühjahr 2010. Der AfW hat bereits Kontakt mit dem federführenden Bundesjustizministerium aufgenommen, um den Prozess aktiv im Interesse seiner Mitglieder zu begleiten“, so AfW Vorstand Frank Rottenbacher.

Ziel der neuen Richtlinie ist die Entwicklung eines transparenteren und effizienteren Kreditmarkts, bei dem ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleistet wird. Laut EU-Kommission geht es um einen Verbraucherkreditmarkt von 800 Mrd. €. Den Verbrauchern soll ermöglicht werden, Kredit-Konditionen in verschiedenen Ländern einfacher zu vergleichen und beim grenzüberschreitenden Vertragsabschluss größere Rechtssicherheit zu haben. Die Zinssätze in den EU-Staaten sind recht unterschiedlich: Laut Europäischer Zentralbank lag der durchschnittliche Jahreszinssatz im vergangenen Jahr in Finnland etwas über 6 %. In Österreich berechneten die Banken rund 7, in Deutschland 8, in Slowenien 8,7, in Italien 9,4 und in Portugal sogar über 12%.



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