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08.05.2007 - dvb-Presseservice

AfW Expertengespräch zur Vermittlerrichtlinie war ein voller Erfolg

„Nur noch vier Wochen bis zum neuen Vermittlerrecht“. Das war der Titel der AfWVeranstaltung am 24.04.07 für seine Fördermitglieder und ausgewählte Entscheider aus der Finanzdienstleistungsbranche.

Prominentester Redner und Diskutant war Ministerialrat Ulrich Schönleiter, im Bundeswirtschaftsministerium für die Vermittlerrichtlinie zuständig. Ebenso gaben Sabine Gehrig von der IHK zu Berlin, Frank Schäffler von der FDP-Bundestagsfraktion und AfW-Vorstand Frank Rottenbacher ihr Expertenwissen in die Runde.

Erwartungsgemäß wurden viele Detailfragen zur Registrierung und der Sachkundeprüfung angesprochen und geklärt. Die Vertreter großer Pools und Versicherungen nutzten die Möglichkeit, direkt mit den Verantwortlichen aus Politik und dem Kammersystem zu diskutieren.

Die wichtigsten Erkenntnisse dieser Frage- und Diskussionsrunde finden Sie hier kurz und übersichtlich zusammengefasst:

  • Die Formulare für die Erlaubniserteilung und Registrierung stehen ab sofort bei der IHK zu Berlin zum Download/Einsicht bereit. Die Formulare sind bundesweit einheitlich, unterscheiden sich jedoch durch das jeweilige IHK-Logo. Insofern müssen Vermittler für den Dokumentendownload auf die Homepage der für sie zuständigen IHK.
  • Die Dokumente/Nachweise für die Erlaubniserteilung können lt. Frau Gehrig online per PDF eingereicht werden. Ein Schritt zur Entbürokratisierung, den der AfW sehr begrüßt.
  • Wichtig für alle, die mit fest angestellten (also sozialversicherungspflichtigen) Vermittlern arbeiten: Hier hat nach dem neuen Vermittlerrecht eine „angemessener Zahl“ des Leitungspersonals einen Qualifikationsnachweis zu erbringen. Im Rahmen der AfW-Veranstaltung wurde diese „angemessene Zahl“ erstmals konkretisiert. Das Kammersystem wird davon ausgehen, dass pro 50 fest angestellter Vermittler mindestens eine Führungskraft den Qualifikationsnachweis zu erbringen hat.
  • Ministerialrat Ulrich Schönleiter bestätigte auf Nachfrage, dass sich ab sofort jeder Vermittler direkt (also ohne den „Umweg“ über eine Versicherung) beim BWV zur Versicherungsfachmann-Prüfung anmelden könne. Das hätte ihm der BWV schriftlich zugesagt. Solange die IHKn noch kein bundesweit flächendeckendes Prüfungsangebot haben, ist dies eine wichtige Zusicherung für freie Finanzdienstleister.
  • Ebenfalls äußerte sich Ulrich Schönleiter zu einer Pressemeldung der letzten Tage, dass der Mitarbeiteraufbau bei ungebundenen Vermittlern (Maklern) über eine so genannte Patronatserklärung oder „Rheinische Lösung“ erleichtert werden soll. Dabei können Vermittler mit 34d- Erlaubnis neue Vermittler als „Jungberater“ anlernen und diese somit schrittweise ausbilden, bis sie selbst die Erlaubnis nach §34d GewO beantragen können. Die Befugnisse dieser Jungberater würden dabei über die der Tippgeber hinausgehen. Wo genau diese „Rheinische Lösung“ niedergeschrieben werden wird, ist laut Schönleiter aber noch offen. Durch die Patronatserklärung sollen Nachteile im Mitarbeiteraufbau bei den ungebundenen Vermittlern im Vergleich zu den Ausschließlichkeitsorganisationen abgemildert werden. Damit scheint sich eine Forderung zu erfüllen, die der AfW noch im Rahmen des Expertenhearings im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages erhoben hat.
  • Konkretisiert wurde auch die neu in die Verordnung aufgenommene und vom AfW heftig kritisierte Regelung, dass nach einem zweimaligen Durchfallen durch die Sachkundeprüfung ein Jahr Zwangspause einzulegen ist. Anschließend, so Schönleiter, könnten die Kandidaten weitere Prüfungsversuche ablegen, ohne wieder in die einjährige Warteschleife einbiegen zu müssen, wenn sie erneut durch die Prüfung fallen sollten.

AfW-Vorstand Frank Rottenbacher forderte in seinem abschließenden Vortrag nochmals alle Vermittler auf, sich bis zum 22.05.2007 um eine Vermögensschadenshaftpflicht und um die Dokumentationsfrage zu kümmern. Auch alle Vermittler, die sich noch bis zum Ende der Übergangsfrist am 31.12.2008 qualifizieren müssten, sollten unverzüglich mit ihrer Qualifikation beginnen, da noch die Lehrgangsdauer und ein eventuelles Durchfallen einzukalkulieren sei.

Ein Jahr nach Einführung soll die Umsetzung der Richtlinie evaluiert werden. Der AfW wird die Erfahrungen der freien Finanzdienstleister sammeln und ihnen bei der Überprüfung für das notwendige Gehör sorgen.



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