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12.09.2008 - dvb-Presseservice

AfW-Forderung erfüllt: VSH-Nachhaftung bleibt unbefristet

Der Entwurf für die Änderung der Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) sah überraschend die Möglichkeit vor, dass Versicherer zukünftig die Nachhaftung der Vermögensschadenshaftpflicht auf 5 Jahre befristen könnten. Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. hatte u.a. diesen Punkt in seiner Stellungnahme massiv kritisiert.

Das BMWI hat nun gegenüber dem AfW bestätigt, dass es die Absicht hat, die Befristung der Nachhaftung wieder aus dem Entwurfstext zu streichen. Damit bliebe es dabei, dass auch zukünftig alle VSH-Verträge eine unbegrenzte Nachhaftung haben müssen.

„Wir begrüßen es im Namen unserer Mitglieder außerordentlich, dass sich das BMWI die Kritik zu Herzen genommen hat. Eine unbefristete Nachhaftung ist im Interesse aller Marktteilnehmer“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

Der überarbeitete Entwurf zur Änderung der VersVermV liegt noch nicht schriftlich vor. Letztlich bedarf dieser dann noch der Zustimmung des Bundesrates. „Hier rechnen wir aber nicht damit, dass der Bundesrat die unbefristete Nachhaftung noch torpedieren wird.“ prognostiziert Rottenbacher.



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