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14.07.2010 - dvb-Presseservice

AfW: Schiedssprüche des Ombudsmann NICHT bindend für alle Versicherungsvermittler

Der BVK (Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute) lässt mitteilen, dass für seine rund 10.000 Mitglieder die Entscheidungen des Ombudsmanns für Versicherungen in Streitfällen bis zu 5.000 Euro per Satzung als bindend anerkannt werden. Der AfW-Bundesverband Finanzdienstleistung nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis.

Der AfW weist gleichzeitig darauf hin, dass der AfW derzeit seinen Mitgliedern – welche zu über 80 % als Versicherungsmakler registriert sind - keinesfalls ähnliches empfiehlt. Aktuell wird der AfW, als mitgliederstärkster Versicherungsmaklerverband, für seine Mitglieder eine solche Verpflichtung definitiv nicht eingehen.

Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW hierzu: „Ein solches Anerkenntnis ist bereits aus haftungsrechtlichen Gründen keinesfalls zu empfehlen, da es nicht durch die eigene Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (VSH) der Versicherungsvermittler gedeckt ist. Insbesondere für Makler wäre eine solches Anerkenntnis extrem problematisch.“

Auf Nachfrage des AfW bei Torsten Rehfeldt, Geschäftsführer des VSH-Spezialmaklers Hans John GmbH, äußert dieser hierzu: „Im worst case würde das heißen, dass der Versicherungsvermittler 5.000 Euro Schadenersatz zahlen müsste - auch wenn er möglicherweise nichts falsch gemacht hat. Er hat sich damit den Weg einer gerichtlichen Klärung oder die Übernahme der Zahlung durch seine Haftpflichtversicherung verbaut.“

In der Vergangenheit hatte der AfW bereits mehrfach auch Äußerungen des Ombudsmann, dessen Institution durch die Versicherungsunternehmen und den GdV finanziert wird, kritisiert. So forderte der Ombudsmann eine – vom Gesetzgeber nicht vorgesehene - Beteiligungspflicht der Makler am Schlichtungsverfahren und kritisierte die Einschaltung der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei Beginn des Schlichtungsverfahrens durch Makler.

AfW-Vorstand Wirth äußert zum Schlichtungsverfahren grundsätzlich: „Der AfW bekennt sich ausdrücklich zu einem institutionell unabhängigen Schlichtungsverfahren zur gütlichen Streitbeilegung zwischen Kunden und Vermittlern.“



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