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24.04.2009 - dvb-Presseservice

AfW als Experte im Finanzausschuss des deutschen Bundestages

Zum Vorhaben der Bundesregierung, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) zu ändern, fand am 22.04.2009 eine Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages statt. Der AfW war durch seinen geschäftsführenden Vorstand, Rechtsanwalt Norman Wirth, vertreten. Auf Vorschlag der FDP-Fraktion war der AfW als einziger Vermittlerverband geladen. „Wir werten dies als klares Zeichen für die erhebliche Akzeptanz des Sachverstandes des AfW und die Relevanz seiner Mitglieder für den Finanzplatz Deutschland!“ äußert sich Wirth hierzu. 

Der AfW vertrat im Ausschuss die Interessen der in ihm organisierten Finanzdienstleistungsinstitute, welche durch den EdW/Phoenix-Skandal von erheblichen Zwangsabgaben betroffen waren und voraussichtlich zukünftig noch sein werden.

Wirth zeigte für den AfW auf, dass die geplanten Änderungen des EAEG die grundsätzlichen Strukturfehler des deutschen Anlegerentschädigungssystems nicht beseitigen, welche durch den Phoenix-Skandal offensichtlich wurden. In mehreren Gerichtsverfahren wurde die Verfassungswidrigkeit des Beitragssystems bereits festgestellt. Er zeigte sich überzeugt, dass die Neuregelung nicht zu funktionierenden Entschädigungseinrichtungen führen werde. Bereits die finanzielle Ausstattung der EdW sei weiterhin nicht gewährleistet. Die Verfassungswidrigkeit würde nicht beseitigt.

Der AfW äußerte seine Hoffnung und Aufforderung an die Politik, dass die bestehenden grundlegenden Mängel des Entschädigungssystems zum Anlass genommen werden, die Entschädigungseinrichtungen unter Beachtung der Grundsätze von Risikoadäquanz, Leistungsfähigkeit und Tragfähigkeit zu reformieren.

Rechtsanwalt Wirth hierzu: „Der AfW erwartet, dass insbesondere in der aktuellen Finanzmarktkrise dieses äußerst wesentliche Gesetz zügig aber auch gründlich und verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechend überarbeitet und umgesetzt wird. Die Gefahr erheblicher Entschädigungsfälle – und nicht nur aufgrund krimineller Machenschaften Einzelner – besteht. Sollten, was nicht zu hoffen ist, Entschädigungsfälle eintreten, muss unbedingt gewährleistet sein, dass ein effizientes und gerechtes System vorhanden ist, um zu vermeiden, dass jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen das Vertrauen der Bürger in das Anlegerentschädigungssystem und damit das gesamte Finanzsystem erheblich beeinträchtigen, wie dies aktuell im Fall Phönix Kapitaldienst GmbH schon geschehen ist.“

Die schriftliche Stellungnahme des AfW an den Finanzausschuss zu dieser Thematik ist unter folgendem link zu finden:

http://www.bundestag.de/Ausschuesse/a07/anhoerungen/127/Stellungnahmen/01-AfW.pdf

 



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Der AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister. Er vertritt die Interessen von über 30.000 Finanzdienstleistern in mehr als 1300 Unternehmen sowie eine ständig wachsende Anzahl von Fördermitgliedern. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und –vertreter, Kapitalanlage– und Finanzvermittler sowie Finanzinstitute.

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/AfW-als-Experte-im-Finanzausschuss-des-deutschen-Bundestages-ps_13808.html