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23.11.2007 - dvb-Presseservice

AfW gegen neue BaFin-Auflagen für Versicherungsvermittler

Seit 1994 gilt das gegenwärtige BaFin Rundschreiben für die Versicherungsbranche (R 1/94) zur Zuverlässigkeitsprüfung von Vermittlern. Dieses soll nunmehr durch eine Neufassung abgelöst werden. Der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW) e.V. ist als einziger Verband neben dem VDVM und einer Unternehmensberatung der Aufforderung zur Stellungnahme zu den geplanten Regelungen gefolgt. Das Ergebnis ist harsche Kritik des AfW an den Plänen der Behörde:

Im Gegensatz zum Verband Deutscher Versicherungsmakler wendet sich der AfW ausdrücklich gegen die Absicht der BaFin, auch in Zukunft bei Beginn einer Zusammenarbeit von Versicherungsunternehmen mit Maklern die Einholung von AVAD-Auskünften verpflichtend zu machen. Insbesondere, da dies auch für die Zusammenarbeit von Versicherungsunternehmen mit Versicherungsvermittlungs- und Strukturvertriebsgesellschaften gelten soll. Nach Meinung des AfW stellt dies eine vom Gesetzgeber nicht gewollte Aufwertung eines privatrechtlichen Vereins dar, der eigentlich mit der Einrichtung des Versicherungsvermittlerregisters bei der IHK als Kontrollinstanz gänzlich überflüssig geworden ist. „Leider wurde die Problematik, die in der Übertragung derartiger Kontrollaufgaben auf eine private Institution in Bezug auf Unparteilichkeit und Seriosität liegt, offensichtlich von der BaFin nicht erkannt“, so der geschäftsführende Vorstand des AfW, Rechtsanwalt Norman Wirth.

Ebenfalls in der Kritik des Verbandes steht die Absicht, neben gebundenen Vermittlern auch Makler zu verpflichten, einem Versicherungsunternehmen bei Beginn der Zusammenarbeit diverse aktuelle Unterlagen (u.a. Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Schuldnerverzeichnis etc.) vorzulegen. „Alle diese Unterlagen müssen bereits zur Erlangung der Erlaubnis nach §34d bei der zuständigen IHK eingereicht werden“, so Norman Wirth. Es sei deshalb nicht nachvollziehbar, weshalb ein nochmaliges Vorlegen bei den Versicherungsunternehmen in Zeiten des Bürokratieabbaus gefordert werde. In diesem Zusammenhang sei zudem die Vorgabe, dass diese Unterlagen bei Vorlage bei einem Unternehmen nicht älter als drei Monate sein dürfen, nicht akzeptabel. Dies kann zu der absurden Situation führen, dass ein Makler bis zu vier Mal pro Jahr diese kostenpflichtigen Unterlagen bei den zuständigen Behörden anfordern muss.

Nicht einverstanden ist der AfW außerdem mit der geplanten unterschiedlichen Behandlung für gebundene und ungebundene Vermittler bei Überprüfungen während der Zusammenarbeit mit Versicherungsunternehmen: Makler sollen nach Ansicht der BaFin durch die mit ihnen zusammenarbeitenden Versicherungsunternehmen „regelmäßig“ geprüft werden, gebundene Vermittler dagegen nur „anlassbezogen“. Dies ist für den AfW eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung der freien Makler. Stattdessen sollte auch für freie Makler eine lediglich anlassbezogene Überprüfung gelten, so die Forderung des Verbands.

Der vollständige BaFin – Entwurf des geplanten Rundschreibens und die Stellungnahme des AfW sind zu finden unter folgender Internetadresse:

http://www.bafin.de/cgi-bin/bafin.pl?verz=0501010000&sprache=0&filter=&ntick=0



Tel.: (030) 2045 4403
Fax: (030) 2063 4759
E-Mail: office@afw-verband.de

AfW Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden
Wirtschaft e.V
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http://www.afw-verband.de/