3. Preis SCOR-Wettbewerb 2005
In dieser Arbeit wird die Berücksichtigung von eingetragenen Lebenspartnerschaften in der Pensionsversicherungsmathematik von Grund auf erarbeitet.
Es wird zunächst der Rechtsbegriff der
durch die Verabschiedung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) im Jahre 2001 neu entstandenen Bevölkerungsgruppe der eingetragenen Lebenspartner herausgearbeitet. Anschließend werden die Rechte
dieser Lebenspartner auf Hinterbliebenenrente untersucht und Möglichkeiten zur kalkulatorischen Berücksichtigung aufgezeigt. Hierfür werden - in Anlehnung an die Richttafeln 1998 von Prof. Dr. Klaus
Heubeck - zwei neue Bevölkerungsmodelle, welche Hinterbliebenenrente auch für hinterbliebene eingetragene Lebenspartner vorsehen, erstellt und neue Rechnungsgrundlagen definiert.
Der Herleitung
dieser neuen Rechnungsgrundlagen geht eine detaillierte europaweite Recherche nach verfügbaren Statistiken zum Thema der eingetragenen Lebenspartnerschaften voraus, welche in der Arbeit ebenfalls
beschrieben wird. Anhand verschiedener Beispielzusagen (einer Festbetragszusage, einem Pensionskassenbestand sowie einem Tarif mit Verrentungsfaktoren) werden in einem abschließenden Kapitel die
finanziellen Auswirkungen der Gewährung von Hinterbliebenenrenten auch an hinterbliebene eingetragene Lebenspartner erörtert und ein Aufschlagsfaktor zur pauschalen Finanzierung von Anwartschaften auf
Lebenspartnerrente bestimmt.
Die Arbeit zeigt verschiedene Möglichkeiten einer kalkulatorischen Berücksichtigung von eingetragenen Lebenspartnern in der Pensionsversicherungsmathematik auf. Die
hier gewonnenen Erkenntnisse können später durch die Einbindung von - momentan noch nicht verfügbaren - bun-desweiten Statistiken problemlos ergänzt werden. Daraus wird sich schließlich eine
endgültige Empfehlung zur Berücksichtigung eingetragener Lebenspartner in der Pensionsversicherungsmathematik ableiten lassen.
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