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29.07.2010 - dvb-Presseservice

Aktuelle Hamburger Urteile gegen Lebensversicherer: Mehr Geld für Kunden?

Es gibt wieder verbraucherfreundliche Entscheidungen in Sachen Lebensversicherung: Am Dienstag haben die Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) gegen vier Versicherungsgesellschaften geurteilt. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Dabei geht es um gekündigte und beitragsfrei gestellte Lebensversicherungspolicen. Wie schon voriges Jahr das Landgericht Hamburg haben jetzt auch die OLG-Richter bestätigt, dass in den Verträgen Klauseln intransparent und damit unwirksam sind.“

Betroffen sind Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen und fondsgebundene Rentenversicherungen, die von Mitte 2001 bis 2007 abgeschlossen und nach 2004 gekündigt wurden. Für sie gibt es möglicherweise einen höheren Rückkaufswert, der sogar bei mehr als 40 Prozent der eingezahlten Beiträge liegen kann. Vorenthaltene Stornoabzüge können noch hinzukommen.

Allerdings sind die Hamburger Urteile gegen die Assekuranzen Deutscher Ring, Ergo (Hamburg-Mannheimer), Generali (Volksfürsorge) und Iduna noch nicht rechtskräftig (Aktenzeichen: 9 U 233/09, 235/09, 236/09 und 9 U 20/10). Dennoch sollten Betroffene ihre Versicherer anschreiben. Der BdV hat zum Thema ein ausführliches Merkblatt zusammengestellt und einen Musterbrief vorbereitet – zu finden unter www.bundderversicherten.de (Versicherungs-Info/Leben/Mindestrückkaufswert Kapitallebensversicherungen anklicken).

Lilo Blunck: „Ich nehme stark an, dass die Versicherer vor den Bundesgerichtshof ziehen werden. Wir würden uns freuen, wenn es dort genauso verbraucherfreundlich zuginge wie 2005. Wir hatten damals in der gleichen Thematik nämlich ein grundlegendes Urteil für Lebensversicherungskunden erreicht.“

Die BdV-Chefin hofft, dass der Bundesgerichtshof eine Grundsatzentscheidung treffen kann, von der alle Lebensversicherten profitieren können und nicht nur die Kunden der jetzt betroffenen Versicherer.



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