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27.09.2007 - dvb-Presseservice

Aktuelle Herausforderungen in der betrieblichen Altersversorgung

- Vom Tag der bAV bei febs Consulting GmbH -

Am 26. und 27.09.2007 veranstaltete das Beratungshaus febs Consulting GmbH wieder ihre traditionellen „Tage der betrieblichen Altersversorgung“ Über 70 Vertreter von Arbeitgebern, Produktanbietern und Vertrieben sind auch dieses Jahr wieder der Einladung gefolgt um über die aktuellen Probleme und Herausforderungen der betrieblichen Altersversorgung diskutiert.

„Wir wollen die Themen Zillmerung, Dokumentation und Offenlegung der Abschlusskosten heute einmal gezielt weglassen“, betonte febs-Geschäftsführer Andreas Buttler zu Beginn. Diese Themen werden ohnehin nahezu täglich diskutiert. Schwerpunkt der diesjährigen Veranstaltung waren die aktuellen und geplanten gesetzlichen Änderungen, praktische Fragen zur Portabilität, sowie eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema Zeitwertkonten.

Auswirkungen des Rentenbeginns mit 67 Jahren

In seinem Einführungsvortrag betonte Manfred Baier, Gesellschafter-Geschäftsführer der febs, die personalpolitische und vertriebliche Bedeutung des zukünftigen Rentenbeginns mit 67 Jahren. Im Ergebnis führt diese Verschiebung zu einem enormen Kapitalbedarf für alle Arbeitnehmer, die bereits mit 60 oder 63 Jahren in Rente gehen wollen. Ein Durchschnittsarbeitnehmer benötigt z.B. ungefähr 150.000,- Euro, um einen Rentenbeginn mit 60 Jahren zukünftig finanzieren zu können. Das sei nur zu schaffen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen helfen, z.B. durch Kombination von arbeitgeberfinanzierter bAV und Entgeltumwandlung. Deshalb sei die weitere Forcierung der arbeitgeberfinanzierten bAV von großer Bedeutung und müsse auch nach dem geplanten Wegfall der Sozialversicherungspflicht der Entgeltumwandlung weiter voran getrieben werden. Insbesondere in Berufen mit hohen körperlichen Anforderungen ist die Möglichkeit eines früheren Rentenbeginns auch für die Arbeitgeber von wirtschaftlicher Bedeutung. Denn unter Umständen müssen Arbeitnehmer, die sich den „Vorruhestand“ nicht leisten können, bis 67 Jahre beschäftigt werden, trotz niedriger Produktivität und altersbedingt hohem Gehalt.

Unverfallbarkeit zukünftig schon mit 25 Jahren

Nahezu unbeachtet hat der Gesetzgeber im Schatten der Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung auch die Unverfallbarkeitsvoraussetzungen im „Gesetzentwurf zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung“ verändert. Ab 2009 soll das Mindestalter für unverfallbare Ansprüche auf 25 Jahre reduziert werden. Ein Betriebsausgabenabzug für Versorgungen über Unterstützungskassen oder Pensionszusagen ist regelmäßig aber erst ab 27 Jahren vorgesehen. Das heißt in der Praxis, dass ein ausscheidender Mitarbeiter unter Umständen bereits einen unverfallbaren Anspruch hat, obwohl für ihn noch gar keine Zuwendungen an die entsprechende Unterstützungskasse gezahlt wurden. Sobald das Gesetz endgültig verabschiedet ist, müssen bestehende Versorgungswerke über Unterstützungskasse und Pensionszusagen dringend überprüft und entsprechend angepasst werden.

Ganz schön verzwickt: Portabilität bei Direktversicherung und Pensionskasse

febs-Geschäftsführer Andreas Buttler zeigte anschließend einige Tücken der neuen Portabilität. Die Absicht der Branche, im Rahmen des Deckungskapitalübertragungsabkommens den Kunden bei Arbeitgeber- und Anbieterwechsel nicht mit zusätzlichen Kosten zu belasten, ist grundsätzlich zu begrüßen. Doch der Teufel steckt im Detail. Denn nicht zuletzt durch die bekannten Urteile zur Zillmerung gibt es im Markt inzwischen viele unterschiedliche Modelle zur Belastung des Kunden mit den einmalig entstehenden Abschlusskosten. Und genau das macht die Umsetzung des Versprechens keine neuen Abschlusskosten zu erheben in der Praxis sehr schwer. Wechselt z.B. ein Kunde von einem Anbieter mit einem gezillmerten Vertrag zu einem Anbieter mit einem ungezillmerten Vertrag, so kann der Rückkauf des „alten“ Vertrages für ihn günstiger sein, als die Übertragung im Rahmen des Deckungskapitalübertragungsabkommens auf den neuen Anbieter. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Rückkaufswert höher ist als der tatsächlich zu übertragende Zeitwert des Vertrages.

Ungeklärt ist in diesem Zusammenhang meist auch die Rolle des Vermittlers. Denn wenn der abgebende Versicherer die nicht getilgten Abschlusskosten vom neuen Versicherer ersetzt bekommt, dann gibt es keinen Grund, vom Vermittler die Provision zurück zu verlangen. Ob das in der Praxis wirklich immer funktioniert, erschien den Teilnehmern durchaus fraglich.

Viel gelobt wird in der Praxis auch die Möglichkeit, einen alten, steuerfreien §40b-Vertrag ohne steuerliche Nachteile auf einen neuen Arbeitgeber, bzw. auf dessen Versicherer, zu übertragen. Doch auch hier ist Vorsicht geboten: denn das funktioniert nur, wenn der neue Arbeitgeber die alte Zusage gemäß § 4 BetrAVG übernimmt. Bietet der neue Vertrag aber einen geringeren Rechnungszins oder eine für den Kunden ungünstigere Kalkulation der Sterblichkeit, so wird es mit dem neuen Vertrag nicht möglich sein, die alte Zusage zu finanzieren.

So bringt man Licht in den Dschungel der Zeitwertkonten

Von ihrer Erfahrung mit Zeitwertkonten berichtete Katrin Kümmerle, Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Geschäftsbereich Zeitwertkonten bei der febs. „Kaum ein Produkt wird in der Branche so professionell beworben und gleichzeitig so unprofessionell angeboten, wie Zeitwertkonten“, beklagte Katrin Kümmerle. Nahezu alle standardisierten Unterlagen zur Einrichtung von Zeitwertkonten enthalten Mängel, die mittelfristig zu erheblichen Problemen in der Abwicklung sowie bei der steuerlichen Behandlung führen werden. Darüber hinaus werden die arbeitsrechtlichen Fallstricke von Zeitwertkonten vielfach unzureichend behandelt. Die Folge: zahlreiche offene Fragen in der praktischen Umsetzung.

Kunden und Vermittler haben ohne Spezialwissen kaum eine Chance festzustellen, ob der gewählte Produktpartner wirklich der Richtige ist. Um Licht in den Dschungel der Zeitwertkonten zu bringen, bietet febs seit einiger Zeit die Zertifizierung von Zeitwertkonten an. Das erste derart zertifizierte Produkt ist „winFlextime“, das von der DBV-Winterthur angeboten wird. Über die Erfahrungen mit und den Nutzen der Zertifizierung berichtete Rüdiger Fassmann, Geschäftsführer von der DBV-Winterthur Tochter WinExpertisa.

Fazit: Es bleibt spannend

Am Ende der Veranstaltung waren sich alle Teilnehmer einig: die Herausforderungen der bAV sind wesentlich vielfältiger als die laufend diskutierten Themen Zillmerung, Dokumentation und Offenlegung von Provisionen. Qualifizierte bAV-Produktanbieter und bAV-Berater zeichnen sich nicht nur durch kostenarme und rentable Produkte aus. Nur wer sich laufend den aktuellen Entwicklungen in Gesetz und Rechtsprechung stellt, den Kunden hervorragend betreut und bei Bedarf auch nicht davor zurückschreckt, kompetenten Rat von bAV-Experten einzuholen, wird in der Lage sein, seine bAV-Kunden langfristig „glücklich“ zu machen. Und für dieses Glück ist ein Kunde auch bereit eine angemessene Vergütung zu akzeptieren.



Herr Andreas Buttler
Tel.: 089/43607-300
E-Mail: andreas.buttler@febs-consulting.de

febs Consulting GmbH
Richard-Reitzner-Allee 1
85540 Haar/München
http://www.febs-consulting.de/

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Aktuelle-Herausforderungen-in-der-betrieblichen-Altersversorgung-ps_6031.html