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12.10.2010 - dvb-Presseservice

„Aktuelle Rechtsentwicklung in der GGF-Versorgung“

In den letzten Monaten waren Gerichte und Finanzverwaltung wieder intensiv mit Fragen rund um die GGF-Versorgung beschäftigt. Zuletzt hat sich die OFD Karlsruhe am 17.09.2010 in einem internen Schreiben an die Finanzämter zur Frage des Verzichts geäußert. Im Ergebnis ist ein Verzicht auf den noch nicht erdienten Teil einer Pensionszusage nun wieder möglich, ohne dass eine verdeckte Einlage zu versteuern ist. „Die komplizierte Definition der Grenzen eines steuerunschädlichen Verzichts eröffnet  weitere Gestaltungsmöglichkeiten“, erläutert Manfred Baier, Gesellschafter-Geschäftsführer und GGF-Experte der febs Consulting GmbH. Die Finanzverwaltung erlaubt nun offensichtlich auch Veränderungen in den Leistungsarten der Zusage, z.B. den Austausch einer BU-Rente gegen eine erhöhte Altersrente.

Weitere neue Gestaltungsmöglichkeiten für die betriebliche Altersversorgung beherrschender GGFs bringt nach Meinung der febs Experten auch das BFH-Urteil vom 28.04.2010. „Das Thema Überversorgung wurde von den Richtern erheblich entschärft“ freut sich febs-Chef Andreas Buttler. Im zu entscheidenden Fall wurde eine Überversorgung ausdrücklich anerkannt und die Voraussetzungen für eine Nur-Pensionszusage anstelle von Barlohn neu definiert.

Um interessierten Vermittlern noch vor Beginn des Jahresendgeschäftes einen Überblick über die praktischen Auswirkungen der aktuellen  Rechtsänderungen zu ermöglichen, bietet febs Consulting am 28.10.2010 einen Workshop zur GGF-Versorgung an.

Weitere Details sowie Anmeldung unter www.febs-consulting.de/aktuelles.



Herr Andreas Buttler
Geschäftsführer
Tel.: 089/890 42 86-10

febs Consulting GmbH
Am Hochacker 3
85630 Grasbrunn/München
http://www.febs-consulting.de