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20.03.2007 - dvb-Presseservice

Aktueller Haufe-Kompass informiert Versicherte der gesetzlichen und privaten Kassen über die Veränderungen und ihre Rechte

Noch hat Bundespräsident Köhler das Gesetz nicht unterschrieben. Doch zum 1. April soll sie in Kraft treten, die Gesundheitsreform. Aus vollkommen gegensätzlichen Modellen der beiden großen Parteien („Bürgerversicherung“, „Kopfpauschale“) wurde in der großen Koalition von CDU und SPD eine Reform auf den Weg gebracht, die von vielen stark kritisiert wird. Ärzteverbände wie der Marburger Bund fordern heute schon die Reform der Reform. Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie spricht von „Fragen nach der Zukunftsfähigkeit des Gesundheitswesens“, die in „unverantwortungsvoller Weise weiter verschleppt“ würden. Und die Versicherten? Laut einer forsa-Umfrage von Januar 2007 begreifen fast 80% der Bürger nicht mehr, was die Regierung will. Da tut Aufklärung Not.

Der Haufe Verlag bringt nun einen „Kompass“ in die Buchhandlungen in dem alle wichtigen Neuregelungen der Gesundheitsreform dargestellt werden. Der Autor, Dr. Albrecht Klöpfer, informiert Versicherte darüber, welche Kosten auf sie zukommen werden, welche Leistungen Sie von den Kassen erwarten können und welche neuen Wahlmöglichkeiten Versicherte durch die Reform erhalten. Eine detaillierte Liste zeigt auf, wann welche Änderungen in Kraft treten von April 2007 bis zum Januar 2011.

Die Eigenverantwortung steigt
Versicherte müssen sich künftig aktiv um ihre Vertragsgestaltung und um ihre Gesundheit kümmern. Passivität bei der Gestaltung der eigenen Gesundheitsversorgung wird durch höhere Versicherungsprämien und höhere Zuzahlungen bestraft.

Jeder erhält einen Versicherungsschutz
Zu den wichtigsten Regelungen gehört die neue allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Sie gilt sowohl für gesetzlich wie privat Versicherte.

Versicherte haben die Wahl
Krankenkassen können ihren Versicherten unterschiedliche Versorgungs- und Finanzierungswahltarife anbieten. Ein Beispiel dafür ist das „Hausarztmodell“. Wählt ein Versicherter diesen Tarif, so verpflichtet er sich, sich vom gewählten Hausarzt stets eine Überweisung zu besorgen, bevor er eine fachärztliche Leistung in Anspruch nimmt. Allerdings müssen die Krankenkassen nicht mit allen Hausärzten solche Verträge abschließen. Dadurch soll zum einen ein gewisser Qualitätsdruck auf die Hausärzte entstehen, zum anderen sollten fachärztliche Leistungen weniger in Anspruch genommen werden. Denn der Hausarzt kontrolliert im Hausarztmodell den Zugang zum Facharzt. Für Versicherte ist die Wahl eines Hausarztmodells freiwillig. Wer sich allerdings in ein Hausarztmodell einschreibt, ist für mindestens ein Jahr an diese Entscheidung gebunden.

Gesundheitsfonds
Der Kassenbeitrag wird ab 1.1.2009 vereinheitlicht. Krankenkassen gleichen eventuelle Unterdeckungen oder Überschüsse durch Zusatzprämien oder Boni direkt mit den Versicherten aus. Mit dem einheitlichen Betragssatz verlieren die Krankenkassen ihr bislang wichtigstes Wettbewerbsinstrument. Ziel ist, dass der Versicherte seine Wahl nicht ausschließlich nach der Beitragshöhe trifft, sondern vermehrt auf besondere Leistungen und Wahltarife der einzelnen Krankenkassen achtet.

Eigenverschulden erhöht Kosten für Patienten
Mit der Gesundheitsreform entsteht zum ersten Mal der Tatbestand der Eigenverschuldung. Er betrifft vor allem Eingriffe, die der Versicherte hat vornehmen lassen, obwohl sie medizinisch nicht notwendig waren, also Schönheitsoperationen, Tätowierungen, Piercings etc. Wenn es bei diesen Behandlungen oder im Anschluss daran zu Schwierigkeiten kommt, können auf die betroffenen Patienten Folgekosten zukommen. So kann beispielsweise ein Bauchnabelpiercing, das sich entzündet, teuer werden. Die Kassen versuchen den Versicherten zumindest zum Teil mit in die finanzielle Verantwortung zu nehmen. Eine mögliche Krankschreibung geht aber zu Lasten des Arbeitgebers. Dieser kann die Lohnfortzahlung nicht aufgrund eines Piercings aussetzen. Kommt es aber zu länger andauernden Komplikationen, so dass der Arbeitgeber aus der Lohnfortzahlung entlassen ist (nach sechs Wochen), wird sich auch die Krankenkasse nicht für die Finanzierung des Krankengeldes zuständig sehen.

Der Autor, Dr. Kloepfer, ist jahrelanger Kenner und Mitgestalter der gesundheitspolitischen Entwicklung in Berlin. Er beschäftigt sich als Journalist, Moderator und unabhängiger Berater vor allem mit neuen Vertrags- und Versorgungsprojekten des Deutschen Gesundheitssystems.

„Die Gesundheitsreform“
Dr. Albrecht Kloepfer
1. Auflage 2007, 64 Seiten, 5,00 Euro
Rudolf Haufe Verlag, Niederlassung Planegg b. München.
ISBN 978-3-448-07896-1
Bestell-Nr. 09511-0001



Frau Tanja Eckenstein
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