- Schaden-Information per SMS und/oder E-Mail - Rechtsanwaltshotline für Rechtsschutz-Kunden
Eine Neuerung gibt es ab sofort für UNIQA Kunden
im Schadenfall: sie werden per SMS und/oder E-Mail über den jeweils
aktuellen Status der Schadenerledigung informiert. Der Service gilt
anfänglich für die Bereiche Kfz, Unfall, Haushalt und Eigenheim. Die
Ausweitung auf weitere Sparten wird sukzessive erfolgen. Aber nicht nur
im Schadenfall, sondern auch bei rechtlichen Unsicherheiten bietet
UNIQA Unterstützung. Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung haben
Kunden die Möglichkeit sich von Top-Rechtsanwälten telefonisch beraten
zu lassen. Mit dem „Anwalt PLUSservice“ erhalten Kunden in
zeitkritischen Situationen professionelle Hilfe und Unterstützung in
allfälligen Rechtsfragen.
Mobile Leistungsinformation im Schadenfall
Um Kunden im Schadenfall eine noch bessere Betreuung
zukommen zu lassen informiert UNIQA ab sofort aktiv per SMS und/oder
E-Mail über den aktuellen Status der Schadenerledigung. Die
Erstinformation an den Kunden enthält die Bestätigung der
Schadenmeldung inklusive der Mitteilung der Schadennummer. Sobald die
Leistung erbracht, also der Geldbetrag auf das Konto des Kunden
überwiesen wurde, wird dieser erneut informiert. Voraussetzung für die
Nutzung dieses Service ist eine Registrierung auf der Webplattform
myUNIQA (www.myuniqa.at).
Ist das Schadenformular schon eingelangt? Sind meine
nachgereichten Unterlagen angekommen? Haben Sie das
Gutachten/Polizeiprotokoll bereits erhalten? Das sind die Fragen, die
Kunden häufig an die Mitarbeiter des UNIQA CallCenter stellen.
UNIQA Vorstand Mag. Peter Michael Lackner: „Eine
Auswertung der Kundenkontakthistorie im Zeitraum 2007/2008 hat ergeben,
dass es über 150.000 Anrufe in unserem ServiceCenter gab, die im
Zusammenhang mit dem Leistungsstatus standen. Wir wollen unsere Kunden
daher mit aktiven Informationen unterstützen.“
Rechtsanwalts Hotline: Service für Rechtsschutz-Kunden
UNIQA bietet gemeinsam mit mittlerweile 28
Top-Anwaltskanzleien eine am österreichischen Versicherungsmarkt in
dieser Form spezielle Serviceleistung. Allen UNIQA Rechtsschutzkunden
mit Beratungs-Rechtsschutz stehen an Arbeitstagen zwischen 09:00 und
20:00 Uhr ausgewählte Anwälte für telefonische Rechtsberatung zur
Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten nimmt das CallCenter das
Kundenanliegen auf und leitet es an einen der UNIQA Anwälte weiter. Der
Rückruf erfolgt am nächsten Werktag.
Mag. Peter Michael Lackner: „Kunden haben hier die
Möglichkeit sich zum Beispiel auch nur vorbeugend bei einem Anwalt zu
informieren, um weitere rechtliche Schritte abzusichern. Etwa bei einem
Streit mit dem Vermieter, während das Hausbaus zum Thema Baurecht oder
auch bei Unsicherheiten im Bereich des Arbeits- oder Familienrechts.
Dass wir hier den Bedarf richtig eingeschätzt haben zeigen uns aktuelle
Zahlen - gut 400 Anrufe pro Monat dürfen wir für unsere Kunden in der
Rechtsanwaltshotline bearbeiten. Diese beeindruckende Zahl zeigt, dass
unser Service seit dem Start von den Kunden sehr gut angenommen wird.“
Ein druckfähiges Foto von Mag. Peter Michael Lackner können Sie unter http://www.uniqagroup.com/uniqagroup/cms/de/img/lackner_tcm52-310708.jpg abrufen.
Presseservice
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