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04.05.2009 - dvb-Presseservice

Aktuelles aus der UNIQA Sachversicherung

- Schaden-Information per SMS und/oder E-Mail - Rechtsanwaltshotline für Rechtsschutz-Kunden

Eine Neuerung gibt es ab sofort für UNIQA Kunden im Schadenfall: sie werden per SMS und/oder E-Mail über den jeweils aktuellen Status der Schadenerledigung informiert. Der Service gilt anfänglich für die Bereiche Kfz, Unfall, Haushalt und Eigenheim. Die Ausweitung auf weitere Sparten wird sukzessive erfolgen. Aber nicht nur im Schadenfall, sondern auch bei rechtlichen Unsicherheiten bietet UNIQA Unterstützung. Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung haben Kunden die Möglichkeit sich von Top-Rechtsanwälten telefonisch beraten zu lassen. Mit dem „Anwalt PLUSservice“ erhalten Kunden in zeitkritischen Situationen professionelle Hilfe und Unterstützung in allfälligen Rechtsfragen.

Mobile Leistungsinformation im Schadenfall

Um Kunden im Schadenfall eine noch bessere Betreuung zukommen zu lassen informiert UNIQA ab sofort aktiv per SMS und/oder E-Mail über den aktuellen Status der Schadenerledigung. Die Erstinformation an den Kunden enthält die Bestätigung der Schadenmeldung inklusive der Mitteilung der Schadennummer. Sobald die Leistung erbracht, also der Geldbetrag auf das Konto des Kunden überwiesen wurde, wird dieser erneut informiert. Voraussetzung für die Nutzung dieses Service ist eine Registrierung auf der Webplattform myUNIQA (www.myuniqa.at).

Ist das Schadenformular schon eingelangt? Sind meine nachgereichten Unterlagen angekommen? Haben Sie das Gutachten/Polizeiprotokoll bereits erhalten? Das sind die Fragen, die Kunden häufig an die Mitarbeiter des UNIQA CallCenter stellen.

UNIQA Vorstand Mag. Peter Michael Lackner: „Eine Auswertung der Kundenkontakthistorie im Zeitraum 2007/2008 hat ergeben, dass es über 150.000 Anrufe in unserem ServiceCenter gab, die im Zusammenhang mit dem Leistungsstatus standen. Wir wollen unsere Kunden daher mit aktiven Informationen unterstützen.“

Rechtsanwalts Hotline: Service für Rechtsschutz-Kunden

UNIQA bietet gemeinsam mit mittlerweile 28 Top-Anwaltskanzleien eine am österreichischen Versicherungsmarkt in dieser Form spezielle Serviceleistung. Allen UNIQA Rechtsschutzkunden mit Beratungs-Rechtsschutz stehen an Arbeitstagen zwischen 09:00 und 20:00 Uhr ausgewählte Anwälte für telefonische Rechtsberatung zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten nimmt das CallCenter das Kundenanliegen auf und leitet es an einen der UNIQA Anwälte weiter. Der Rückruf erfolgt am nächsten Werktag.

Mag. Peter Michael Lackner: „Kunden haben hier die Möglichkeit sich zum Beispiel auch nur vorbeugend bei einem Anwalt zu informieren, um weitere rechtliche Schritte abzusichern. Etwa bei einem Streit mit dem Vermieter, während das Hausbaus zum Thema Baurecht oder auch bei Unsicherheiten im Bereich des Arbeits- oder Familienrechts. Dass wir hier den Bedarf richtig eingeschätzt haben zeigen uns aktuelle Zahlen - gut 400 Anrufe pro Monat dürfen wir für unsere Kunden in der Rechtsanwaltshotline bearbeiten. Diese beeindruckende Zahl zeigt, dass unser Service seit dem Start von den Kunden sehr gut angenommen wird.“

Ein druckfähiges Foto von Mag. Peter Michael Lackner können Sie unter http://www.uniqagroup.com/uniqagroup/cms/de/img/lackner_tcm52-310708.jpg abrufen.  



Presseservice
Tel.: (+43 1) 211 75-3414
E-Mail: presse@uniqa.at

UNIQA Versicherungen AG
Untere Donaustraße 21
01029 Wien
Österreich
http://www.uniqagroup.com

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Aktuelles-aus-der-UNIQA-Sachversicherung-ps_13886.html