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29.01.2009 - dvb-Presseservice

Aktuelles vom BMF zu Wertkonten

In Ergänzung zum Flexi II, das zum 01.01.2009 in Kraft getreten ist, wartet der Markt aktuell auf das BMF-Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von Wertkonten. Mit Schreiben vom 26. September 2008 legte das BMF bereits einen Entwurf des geplanten Schreibens vor. Ursprünglich sollte das endgültige Schreiben bereits Ende 2008 veröffentlicht werden.

Das BMF hat nunmehr darüber informiert, dass man die Veröffentlichung zunächst zurückgestellt hat. Darum wurde das BMF von den Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträger gebeten. Man wolle das gemeinsame Rundschreiben der Spitzenverbände und eine anschließende Erörterung der Sachlage abwarten. Der Entwurf für das Rundschreiben der Spitzenverbände soll im Februar 2009 vorliegen.

Darüber hinaus hat das BMF vorab über folgende gefasste Beschlüsse informiert:

Organe von Körperschaften

Vereinbarungen über Wertkonten werden zukünftig für Organe (z.B. Mitglieder des Vorstands oder Geschäftsführer) steuerlich nicht mehr anerkannt. Infolgedessen führt bereits die Gutschrift des künftig fällig werdenden Arbeitslohns auf dem Wertkonto zum lohnsteuerlichen Zufluss. Begründet wird dies damit, dass die Einrichtung eines Wertkontos für einen Arbeitnehmer, der zugleich Organ einer Körperschaft ist, mit dem Aufgabenbild des Organs nicht vereinbar ist. In diesem Punkt geht der Beschluss einen Schritt weiter als der Entwurf des BMF-Schreibens vom September 2008. Nunmehr können alle Organe und damit auch Geschäftsführer, die nicht am Unternehmen beteiligt sind, Wertkonten zukünftig nicht mehr nutzen. Dabei stellt das BMF klar, dass der Erwerb der Organstellung keinen Einfluss auf das vom Arbeitnehmer bis dahin erworbene Wertguthaben hat.
Nach Beendigung der Organstellung kann der Arbeitnehmer das Guthaben weiter befüllen bzw. abbauen.

Bestandsschutzfrage

Abschließend äußert sich das BMF in seinem Informationsschreiben zum Bestandsschutz dahingehend, dass die Einzahlungen bis 31. Januar 2009 bei allen Wertkontenmodellen für Organe, die bis 31. Januar 2009 eingerichtet wurden und aus Vertrauensschutzgründen steuerlich anzuerkennen wären, erst bei der Auszahlung zu versteuern sind. D.h. diese Einzahlungen genießen Bestandsschutz.

In diesem Punkt geht das BMF nach Ansicht der febs auch einen Schritt weiter als im Entwurf vom September 2008. Darin galt der Bestandschutz nur für die Modelle, die steuerlich anerkannt wurden. Dieser erweiterte Bestandsschutz wäre zu begrüßen.

Die erläuterte Übergangsvorschrift gilt nicht für die verdeckte Gewinnausschüttung. Diese Aussage beinhaltet bereits der Entwurf vom September 2008.

Praktische Auswirkungen

Alle Organe, die Einzahlungen in ein Wertkontenmodell leisten, müssen diese zum 01.02.2009 einstellen. Dies dürfte in der Praxis nunmehr hauptsächlich die Fremd-Geschäftsführer und die nicht beherrschenden Gesellschafter- Geschäftsführer betreffen. Vorstände und beherrschende Gesellschafter- Geschäftsführer haben ihre Einzahlungen in der Regel bereits aufgrund des Entwurfs aus dem September 2008 eingestellt.

Interessierten Arbeitgebern, Beratern und Vermittlern bietet die febs Consulting am 03.03.2009 und vom 26.05.2009 im Rahmen der febs Akademie für betriebliche Altersversorgung aktuelle Praxisseminare zum Thema Wertkonten. Infos unter www.febs-consulting.de/akademie.



Frau Katrin Kümmerle
Tel.: 089 / 890 42 86-30
E-Mail: katrin.kuemmerle@febs-consulting.de

febs Consulting GmbH
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