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20.04.2006 - dvb-Presseservice

Akupunktur wird Kassenleistung: TK begrüßt Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses

Die Techniker Krankenkasse (TK) begrüßt die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses, dass die Krankenkassen künftig bei Knie- und Rückenschmerzen die Kosten für Akupunktur übernehmen dürfen.

Professor Dr. Norbert Klusen, Vorsitzender des Vorstandes der TK: "Wir freuen uns über die Entscheidung, weil vielen Schmerzpatienten mit der Akupunktur geholfen werden kann. Der Beschluss zeigt, dass wir mit unserem Modellvorhaben den richtigen Weg eingeschlagen haben." In einer groß angelegten Studie im Rahmen des Modellvorhabens hatte die TK gemeinsam mit der Charité nachgewiesen, dass Akupunktur wirkt, sicher ist und die Lebensqualität der Patienten nachhaltig erhöht.  

Als nicht nachvollziehbar bezeichnete Klusen, dass die Akupunktur bei chronischen Kopfschmerzen nicht von den Krankenkassen bezahlt werden dürfe. Die TK-Studie habe eindeutig gezeigt, dass Akupunktur die Beschwerden bei rund drei Viertel der Kopfschmerzpatienten vermindert und ihre Lebensqualität deutlich verbessert.

In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, dass Akupunktur bei Knie- und Rückenschmerzen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden darf.



Pressesprecherin
Frau Dorothee Meusch
Tel.: 040 - 6909 -1783
Fax: 040 - 6909 - 1353
E-Mail: Dorothee.Meusch@TK-online.de

Techniker Krankenkasse
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