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20.07.2010 - dvb-Presseservice

Akzenta AG: Insolvenzverwalter fordert sämtliche gezahlten Gelder von Kunden und Vermittlern zurück!

Der Fall der insolventen Akzenta AG geht in die nächste Runde.

Das Geschäftsmodell der Akzenta AG, welche u.a. so genannte Umsatzbeteiligungen mit der Aussicht auf Zahlungen an die Kunden verkaufte, hatte jahrelang großen Zulauf erfahren. Im Frühjahr 2006 wurde dann die Geschäftsführung festgenommen und Firmengelder eingefroren. Es kam in der Folge zu strafrechtlichen Verurteilungen der Firmenleitung und im Jahr 2009 zur Insolvenz des Unternehmens.

Es handelt sich - gemessen an der Zahl der Gläubiger - um eines der größten Insolvenzverfahren in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Mehr als 15.000 Gläubiger haben Forderungen in Höhe von nahezu 100 Mio Euro beim Insolvenzverwalter, dem Münchener Rechtsanwalt Axel W. Bierbach, angemeldet.

Kunden und Vermittler der insolventen Akzenta AG werden nun dieser Tage angeschrieben und aufgefordert, sämtliche von der Akzenta AG erhaltenen Auszahlungen an den Insolvenzverwalter zu zahlen. Rechtsanwalt Norman Wirth hierzu: „Wir empfehlen, keinesfalls die Forderung des Insolvenzverwalters zu akzeptieren. Seine Argumentationsbasis ist äußerst dünn.“

Der Insolvenzverwalter beruft sich bei seiner Forderung insbesondere auf Urteile des LG und OLG München, wonach die Verträge der Kunden mit der Akzenta AG sittenwidrig und insgesamt unwirksam gewesen sein sollen. Er beruft sich weiterhin auf Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Rückforderungen von sogenannten Scheingewinnen und von Provisionen.

Seine Argumente sind insofern angreifbar, als die Zahlungen der Akzenta AG nicht aus Scheingewinnen erfolgten, sondern aus dem tatsächlich erzielten Umsatz – wie dies auch vereinbart war.

Zu dem existieren bereits diverse von der Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte erkämpfte Urteile, welche von wirksam zustande gekommenen Verträgen zwischen den Kunden und der Akzenta AG ausgehen.

Die von dem Insolvenzverwalter weiterhin angeführten Urteile zur Rückforderung von Provisionen der Vermittler beziehen sich ebenfalls auf nicht vergleichbare Konstellationen. Die Akzenta AG hat in der Regel Abschlussprovisionen gezahlt. Die vom Insolvenzverwalter zitierten Urteile des BGH zu den Phoenix-Fällen beziehen sich jedoch eindeutig nur auf Folge-(Bestands-)provisionen.

Wirth-Rechtsanwälte hat in dem Akzenta-Komplex bereits eine Vielzahl von Vermittler erfolgreich vertreten und steht diesen auch in dieser Situation mit Erfahrung und know how zur Verfügung.



Herr Norman Wirth
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Finanzwirt
Tel.: 030 - 319 805 44 0
Fax: 030 - 319 805 44 1
E-Mail: info@wirth-rechtsanwaelte.com

Wirth - Rechtsanwälte
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Deutschland
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Über „Wirth - Rechtsanwälte“:

Seit 1998 vertrauen anspruchsvolle Mandanten in Rechtsfragen auf die Kompetenz der bundesweit tätigen Kanzlei "Wirth-Rechtsanwälte". Die in dieser Kanzlei tätigen Anwälte haben sich insbesondere auf das Vermittler- sowie das Versicherungs- und Kapitalanlagerecht spezialisiert.