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20.07.2006 - dvb-Presseservice

Alexander Gunkel auf der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 19. Juli 2006 in Lübeck

„Insgesamt überstiegen die Ausgaben im vergangenen Jahr die Einnahmen um rund vier Milliarden Euro; der Ausgabenüberschuss fiel damit immerhin um etwa 0,5 Milliarden Euro geringer aus als noch im Herbst geschätzt. Die Nachhaltigkeitsrücklage belief sich zum Jahresende 2005 auf rund 1,8  Milliarden Euro, das entsprach etwa 0,12 Monatsausgaben. Sie lag damit deutlich unter dem vorgegebenen Mindestwert von 0,2 Monatsausgaben.“ Mit diesem Rückblick auf das Jahr 2005 begann Alexander Gunkel, Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund, seinen Bericht an die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund in Lübeck zur Finanzsituation der Rentenversicherung.

Finanzentwicklung im laufenden Kalenderjahr

„Leider lassen die Zahlen über die Beitragseingänge in den ersten Monaten des laufenden Jahres keine verlässlichen Rückschlüsse auf die tatsächliche Höhe der verbliebenen Beitragseinahmen zu“, erläutert Gunkel. Dies sei Folge der Neuregelungen zur Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrags, die zu Beginn dieses Jahres in Kraft getreten sind. Die Sozialversicherungen erhalten  dadurch 2006 regelmäßig 13 Monatsbeiträge. Vor allem wegen der geänderten Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrags gingen Modellrechnungen des Schätzerkreises aus dem April dieses Jahres von einem Anwachsen der Nachhaltigkeitsrücklage am Jahresende 2006 auf rund 0,4 Monatausgaben aus. Das entspreche dann rund 6,6 Milliarden Euro. Liquiditätsprobleme seien daher im laufenden Jahr nicht zu erwarten.

Finanzentwicklung im Jahr 2007

Gunkel wies weiter darauf hin, dass zum 1. Januar 2007 der Beitragssatz in der Rentenversicherung auf 19,9 Prozent angehoben werden soll. Die im April vorgenommenen Schätzungen zur mittelfristigen Finanzentwicklung gingen bis zum Jahresende 2007 von einem Rückgang der Nachhaltigkeitsrücklage auf etwa 0,22 Monatsausgaben aus. Nicht berücksichtigt sei dabei der von der Bundesregierung inzwischen erwartete Beitragssatzanstieg um 0,5 Prozentpunkte in der Krankenversicherung. Dieser würde die Rentenversicherung mit rund 500 Millionen Euro zusätzlich belasten. Gunkel hofft, dass die der April-Schätzung zugrunde gelegten eher vorsichtigen Annahmen von der tatsächlichen Wirtschaftsentwicklung übertroffen würden.

Renteninformation

„Ein wichtiges Instrument der Versicherten für die Planung ihrer individuellen Zusatzversorgung ist zweifellos die Renteninformation“, sagte Gunkel. Diese Informationsschreiben könnten nur dann als wichtiges Planungsinstrument der Versicherten dienen, wenn sie immer wieder zeitnah an Veränderungen der ökonomischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Aufgrund modifizierter Annahmen im jährlichen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung seien im Frühjahr die für die Darstellung der künftigen Rentenhöhe jährlichen Rentenanpassungsfaktoren auf 0 Prozent, 1 Prozent und 2 Prozent aktualisiert worden, so Gunkel. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gingen bei der Ermittlung der in der Renteninformation ausgewiesenen Werte nicht von willkürlichen, selbst gesetzten Annahmen aus, sondern orientieren sich jeweils an den maßgeblichen Annahmen der Bundesregierung.

Anhebung der Altersgrenze auf 67Jahre

Gunkel ging weiter auf die geplante stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre ein. Ausnahmen bei der Anhebung seien für Versicherte mit mindestens 45 Arbeitsjahren vorgesehen, die weiter abschlagsfrei mit Vollendung des 65. Lebensjahres in Rente gehen können. Im Zusammenhang mit der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre seien Maßnahmen erforderlich, um die Beschäftigungschancen Älterer zu verbessern. Durch die Anhebung der Altersgrenzen könne der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung im Jahre 2030 um zirka 0,5 Prozentpunkte geringer ausfallen als bei einer Beibehaltung der heutigen Regelaltersgrenze. Dass der Einspareffekt nicht größer ausfällt, liegt vor allem an der modifizierten Rentenanpassungsformel. Danach führt die Altersgrenzenanhebung auch gleichzeitig zu einer Anhebung des Rentenniveaus.

Entgeltumwandlung

Zum Abschluss seines Berichtes ging Gunkel auf die Zukunft der Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung ein. Das Auslaufen der Beitragsfreiheit von umgewandelten Arbeitsentgelten könne dazu führen, dass die Bereitschaft der Beschäftigten, zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung beizutragen, erheblichen Schaden nimmt. Auf der anderen Seite werde die Beitragsbemessungsgrundlage der Sozialversicherung durch die Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung verkürzt. Der zuständige Bundesminister habe zu erkennen gegeben, dass eine Verlängerung der Beitragsfreiheit nur schwer vorstellbar sei. Man wolle jedoch andere Möglichkeiten schaffen, um die Betriebsrente attraktiv zu erhalten.



Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung
Herr Dr. Dirk von der Heide
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Deutsche Rentenversicherung Bund
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