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23.12.2011 - dvb-Presseservice

Alle Jahre wieder: Beitragserhöhung in der Privaten Krankenversicherung (PKV)

Verbraucher sind verärgert und verunsichert.

Die alarmierenden Beschwerden von Verbrauchern über massive Beitragssteigerungen der PKV lassen die Telefondrähte beim Bund der Versicherten (BdV) glühen. Axel Kleinlein, Vorstandvorsitzender des BdV: „Verbraucher berichten uns von Beitragssteigerungen von bis zu 40, teilweise sogar 60 Prozent. Sie sind ratlos, wie sie zukünftig die Beiträge aufwenden sollen.“ Um derartige Verteuerungen zu vermeiden, fordert der BdV, dass absehbare Entwicklungen zukünftig in der versicherungsmathematischen Kalkulation berücksichtigt werden.

Die jährlichen Beitragssteigerungen in der PKV führen immer wieder zu starkem Unmut der Versicherten. Dabei sind Prämiensteigerungen nur aus solchen Gründen zugelassen, die der Versicherer nicht beeinflussen kann wie z. B. Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in 2004 entschieden, dass rechtlicher Maßstab für die zivilgerichtliche Überprüfung der Beitragsanpassung nur deren versicherungsmathematische Grundsätze und die bestehenden Rechtsvorschriften sind (IV ZR 117/02 vom 16.06.2004). Daher fordert Kleinlein ein Umdenken der Gesellschaften: „In die Prämie sollte von vornherein die Inflation, der medizinische Fortschritt und die höhere Lebenserwartung eingerechnet werden. Der Effekt wären dann höhere Einstiegsprämien. Dafür hätte der Verbraucher aber nur mit moderat steigenden Prämien zu rechnen.“

Um aktuell den Beitrag zu senken, gibt es die Möglichkeit des Tarifwechsels innerhalb des gleichen Unternehmens. Versicherte nehmen dabei ihre bis dahin erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen mit. Dieser Wechsel ist gesetzlich verankert (§ 204 Versicherungsvertragsgesetz). Dennoch werden viele von ihren Versicherern abgewimmelt oder die Bearbeitung läuft schleppend. Kleinlein rät: „Der Verbraucher sollte hartnäckig bleiben und sich unabhängige Unterstützung suchen. Der BdV und Verbraucherzentralen stehen bereit.“

Von einem Wechsel des privaten Krankenversicherers erhoffen sich Verbraucher einen bezahlbaren Beitrag. Dies wird meist jedoch nur kurzzeitig erreicht. Denn der Wechsel ist mit dem Verlust der Alterungsrückstellungen verbunden, wenn der Vertrag vor 2009 abgeschlossen wurde. Auch bei danach abgeschlossenen Verträgen wird die Alterungsrückstellung lediglich anteilig übertragen. Außerdem steht eine erneute Gesundheitsprüfung an, die beim neuen Versicherer zu Beitragszuschlägen oder Risikoausschlüssen führen kann. Deshalb warnt Kleinlein: „Privatversicherte sollten nicht voreilig den privaten Krankenversicherer wechseln, sondern zuerst einen Tarifwechsel bei ihrem Versicherer prüfen.“

Der BdV als Deutschlands größte Verbraucherschutzorganisation für Versicherte ist Herausgeber der Broschüre „Gut versichert … in der privaten Krankenversicherung oder der gesetzlichen Krankenkasse. Sie informiert unter anderem zum Tarifwechsel und kann unter http://www.bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf heruntergeladen oder telefonisch unter 04193 94222 angefordert werden.



Tel.: 04193-94222
Fax: 04193-94221
E-Mail: info@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten e.V.
Postfach 1153
24547 Henstedt-Ulzburg
www.bundderversicherten.de



Verbraucher sollten Tarifwechselrecht wahrnehmen Foto: BdV