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16.08.2006 - dvb-Presseservice

Allergie spart Steuern

Ein wichtiges Urteil für Allergiker kommt vom Finanzgericht (FG) Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 11 K 2589/05. Im vorliegenden Fall litt der Kläger unter einer heftigen Allergie. Verstärkt wurde diese durch die Bäume im eigenen Garten. Daraufhin ließ der Allergiker die Bäume fällen und wollte die Kosten dafür Steuern sparend als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Das zuständige Finanzamt lehnte ab, musste sich jedoch von den Finanzrichtern der nordrhein-westfälischen Metropole eines Besseren belehren lassen.



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