Allianz-Vertreter schließt mit fast 80-Jähriger Lebensversicherung über 42 Jahre ab – Einzelfall von Falschberatung?
LV-Doktor hilft in derartigen Fällen
Unfassbar, aber wahr: Da war wohl ein Versicherungsvertreter auf eine hohe Abschlussprovision aus. Im Glauben, dass sie eine Sparanlage gegen Einmalbetrag unterschreibt, schloss eine fast
80-jährige Rentnerin einen Lebensversicherungsvertrag mit einer Laufzeit von 42 Jahren und jährlich zu entrichtenden, hohen Beiträgen ab. Beim Ablauf wäre sie 122 Jahre alt gewesen. Erst als die
vereinbarte Rate zum zweiten Mal abgebucht wurde, merkte Ruth S., dass da irgendetwas nicht stimmen kann. Offenkundig hatte ihr der Vermittler diesen extrem lang laufenden Vertrag „untergeschoben“,
denn je länger die Vertragslaufzeit, umso höher fällt üblicher Weise die Vermittlungsprovision aus.
Aber fangen wir von Vorne an: Ende Dezember 2007 kam der Sohn von Ruth S. auf sie zu und bat sie, eine einmalige Summe von 6.000 Euro für ihn anzulegen. Daraufhin witterte der herbeigerufene
Versicherungsvertreter der Allianz offenbar seine Chance und schloss mit der Dame, die sehr schwer hört und sieht, einen Vertrag mit einer jährlichen Zahlungsvereinbarung von 6.000 Euro ab. Anfang
2008 wurden denn auch die ersten 6.000 Euro vom Konto der Dame abgebucht. Sie wurde erst nachdenklich, als Anfang dieses Jahres erneut 6.000 Euro auf ihrem Konto als Sollzahlung standen. Daraufhin
wandte sie sich an ihre Enkelin, die das LV-Doktor-Team einschaltete. Denn Ruth S. will jetzt nur noch ohne großen Schaden raus aus diesem Vertrag, den sie so nie wollte.
Hierzu Jens Heidenreich, Direktor der Schweizer Prozessfinanzierungsgesellschaft ProConcept AG, zu der auch LV-Doktor gehört: „Leider ist dieses Verhalten branchentypisch. Skrupellose
Versicherungsvermittler nutzen die Unbedarftheit der Verbraucher aus, um diesen dann Verträge zu verkaufen, die sie nicht verstehen. Der Wunsch nach hohen Provisionen steht dabei deutlich vor der
Verpflichtung, den Kunden umfassend und bedarfsgerecht zu beraten.“
Laut Aussage der Enkelin sei der schlechte Gesundheitszustand von Ruth S. für jeden Laien erkennbar. Sie hätte durch ihre Schwerhörigkeit kaum dem Gesprächsverlauf folgen können. Außerdem
informierte sich der Versicherungsvertreter nicht über die Einkommensverhältnisse der Frau, hätte aber sehr genau gewusst, dass eben nur eine Einmalanlage gewollt sei. Die Juristen von LV-Doktor
wurden sofort tätig und unterstützen die Kundin bei der Rückabwicklung des Vertrages. Die ersten 6.000 Euro hat Ruth S. schon wieder auf ihrem Konto. Jens Heidenreich hierzu: „Wir hoffen, dass die
Allianz auch die andere Rate umgehend erstattet, sobald die verantwortlichen Allianz- Vorstände von dieser Ungeheuerlichkeit erfahren.“
In dem Versicherungsvertrag ist übrigens vereinbart, dass die Versicherung auf eine Risikoprüfung verzichtet. Daraus ergibt sich, dass in den ersten zwei Jahren der Vertragslaufzeit die
vereinbarte Leistung nur bei einem Unfalltod gezahlt wird. Bei einem natürlichen Tod der Versicherten würde lediglich das gebildete Kapital ausgezahlt. Da bekanntlich in den ersten Jahren von den
eingezahlten Beiträgen die Abschluss- sowie die Verwaltungskosten besonders hoch zu Buche schlagen, wäre ein hoher Verlust vorprogrammiert. Übrigens: auch der Sohn von Frau S., für den ursprünglich
angespart werden sollte, wäre zum Ablaufzeitpunkt der Versicherung 98 Jahre alt gewesen…
Herr Michael Oehme
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