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15.06.2010 - dvb-Presseservice

Als Finanzdienstleister in der Spur bleiben

Seit dem 11. Juni 2010 gelten in Deutschland neue Regeln für das Geschäft mit Verbraucherkrediten. Pünktlich zum Inkrafttreten der Gesetzesgrundlage ist von LexisNexis der Praxis-Leitfaden „Verbraucherkreditrichtlinie richtig umsetzen“ erschienen. Ob neue Informationspflichten oder korrekte Werbeform − die Broschüre behandelt alle Änderungen für Finanzdienstleister und lässt schnell erkennen, wie die gesetzlichen Vorgaben künftig in den Geschäftsablauf integriert werden können.

In Deutschland betrug der Bestand an Konsumentenkrediten allein im Jahr 2008 rund 224 Mrd. EUR. Wir sprechen somit von einem interessanten Markt − aber nur für den informierten Finanzdienstleister. Denn das Geschäft mit Verbraucherkrediten unterliegt künftig noch größeren Regularien. Das neue Regelwerk sieht unter anderem standardisierte Mustervorlagen für Kreditinformationen, eine einheitliche Form sowie identische Inhalte von Verbraucherkrediten und Auswirkungen bei Nichterfüllung dieser Parameter vor. Dem Verbraucher wird dadurch die Möglichkeit gegeben, aus einer größeren Auswahl von Verbraucherdarlehn europaweit das für ihn richtige Angebot finden zu können. Der Gesetzgeber will aber auch die Qualität der Produkte und die Konditionen für Verbraucherkredite verbessern, um den Wettbewerb im neuen EU-Binnenmarkt anzuregen.

Nach der Umsetzung der Versicherungsvermittler-Richtlinie und der Regulierung der Anlageberatung durch die Richtlinie über Märkte der Finanzinstrumente (MiFiD) kommt auf die Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche eine neue Flutwelle an Gesetzesänderungen zu. Die Einführung der neuen Kreditvorgaben im Privatkundengeschäft sollte jedoch vor allem als Chance gesehen werden. Denn wer kann dem Kunden die vielen Informationen besser erklären als der qualifizierte Finanzberater? Durch die Verbraucherkreditrichtlinie entsteht ein ganz neues Aufgabengebiet. Finanzdienstleister können in Zukunft die Angebote auch aus den europäischen Nachbarstaaten einfacher mit deutschen Angeboten vergleichen.

Nach den Plänen des Bundesjustizministeriums sollen die Vorschriften zum Verbraucherdarlehnsrecht aber noch weiter ergänzt werden. Seit dem 24. März 2010 liegt ein vom Bundeskabinett beschlossener Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehnsverträge vor. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Damit die Leser des neuen Leitfadens aber auch hier aktuell informiert sind, steht ihnen ein spezieller Online-Service zur Verfügung. Darüber können sie die in der Broschüre behandelten Gesetzestexte sowie interessante Formulare und Mustertexte aktuell abrufen.

Mehr Informationen zur Broschüre unter www.lexisnexis.de/verbraucherkredit

Produktkontakt:

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Christoph Bertling
LexisNexis Deutschland GmbH
Feldstiege 100
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