Alternative Behandlungsmethoden: Gezerre um Krankheitskosten

Ein privater Krankenversicherer ist verpflichtet, die Kosten für schulmedizinisch noch nicht etablierte Behandlungsmethoden zu übernehmen, wenn die alternative Behandlung eine begründbare Aussicht auf längere Lebenszeit, einen Gewinn an Lebensqualitä ...

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