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01.10.2009 - dvb-Presseservice

Alternativen zum gescheiterten Unterstützungskassen-Übertragungsabkommen

Zum 01.01.2005 hat der Gesetzgeber die Portabilität der betrieblichen Altersver­sorgung in allen Durchführungswegen erheblich verbessert. Ziel war es, möglichst allen Arbeitnehmern bei Wechsel des Durchführungsweges die Mitnahme Ihrer Alters­versorgung zum nächsten Arbeitgeber zu ermöglichen. Um dieses Ziel zu fördern hat auch die Versicherungsbranche entsprechende Abkommen zu kostenneutralen Über­tragung von Versorgungsvermögen vereinbart. Für die Direktversicherung und die Pensionskasse wurde dieses Übertragungsabkommen auch vom BMF mitgetragen.

Einem vergleichbaren Abkommen für die Vermögensübertragung von Unterstüt­zungskassen-Versorgungen hat das BMF mit Schreiben vom 09.09.2009 leider seine Unterstützung versagt. Damit ist die Portabilität bei der Unterstützungskasse weiterhin steuerlich nicht gefördert. Auch wenn diese Entscheidung des BMF nicht zufrieden­stellend und nicht nachvollziehbar ist, sind die U-Kassen und Arbeitgeber nun ge­fordert, neue Wege zu finden.

Um Arbeitgebern dennoch zu ermöglichen, ausscheidenden Mitarbeitern ihre Ver­sorgung „mitzugeben“, empfiehlt febs Consulting seit längerem, noch während der Kündigungsfrist des Arbeitnehmers den Durchführungsweg auf eine Direktver­sicherung zu wechseln, die dann anschließend im Rahmen des versicherungsförmigen Verfahrens mitgegeben wird. Dieses Verfahren bietet sich auch in den Fällen an, in denen der Arbeitgeber aufgrund der sprunghaft gestiegenen PSV-Beiträge einen Ausweg aus der U-Kasse sucht. Aufgrund der Aktualität dieses Themas werden alle Details ausführlich im Seminar „Rückgedeckte U-Kasse“ am 06.11.2009. besprochen.

Ebenfalls im o. g. Seminar  besprochen werden die Besonderheiten bei der rückge­deckten U-Kasse im Versorgungsausgleich, also bei Scheidung versorgungsbe­rechtigter Mitarbeiter eines Unternehmens. Denn die ersten Erfahrungen zeigen, dass die Interessen von Arbeitgebern und U-Kasse im Versorgungsausgleich nur selten übereinstimmen. Einen vollständigen Überblick über den neuen Versorgungsausgleich gibt das Seminar „Versorgungsausgleich in der Praxis „ am 15.10.2009.

Weitere Informationen zu unseren Seminaren finden Sie unter http://www.febs-consulting.de/seminare



Herr Andreas Buttler
Geschäftsführer
Tel.: 089/890 42 86-10
E-Mail: andreas.buttler@febs-consulting.de

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