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04.05.2007 - dvb-Presseservice

Altersvorsorge: Rürup auf Riesters Spuren

Nach der Riester-Rente nimmt nun auch die „Rürup-Rente“ (Basisrente) Fahrt auf. Nachbesserungen im Gesetz sind ein Grund dafür.

Die „Rürup-Rente“ ist im Markt angekommen. Nach Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft haben die Anbieter im Jahr 2006 immerhin 166.000 Verträge vermittelt. Vor allem im Schlussquartal war eine deutliche Steigerung zu erkennen. „In den kommenden Jahren wird die Bedeutung der Basisrente weiter zunehmen“, sagt Gerhard Frieg, Vorstand der MLP AG.

Ein entscheidender Grund dafür liegt in Nachbesserungen bei der so genannten Günstigerprüfung; mit dem Jahressteuergesetz 2007 hat die Regierung einen handwerklichen Fehler im Gesetz korrigiert. Durch diese Korrektur ist es möglich, dass alle „Rürup-Sparer“ ihre Beiträge generell vom ersten gesparten Euro an absetzen können. Bislang konnten vor allem Selbstständige – die eigentliche Hauptzielgruppe der Basisrente – die Beiträge nur begrenzt geltend machen. „Für Selbstständige wird die Basisrente künftig zum wichtigsten Vorsorgebaustein“, sagt Frieg.

Hinzu kommt, dass immer mehr Versicherte die flexiblen Einzahlungsmöglichkeiten bei der „Rürup-Rente“ nutzen. Zum einen können sie, je nach sozialversicherungsrechtlichem Status, hohe Einmalbeiträge von bis zu 40.000 Euro (Verheiratete) im Jahr anlegen. Zum anderen ermöglichen viele Anbieter ihren Kunden, zusätzlich zu einem laufenden Beitrag Zuzahlungen in eine Basisrente vorzunehmen. Dies ist vor allem für Angestellte mit Bonuszahlungen oder Selbstständige mit unregelmäßigen Einkünften interessant.

Ein weiterer Grund für die steigende Akzeptanz: Bei der Basisrente gibt es immer mehr Angebote, die vererbbar sind. Denn anders als oftmals behauptet, bietet das Alterseinkünftegesetz die Möglichkeit, Hinterbliebene im Rahmen der Basisrente abzusichern. Anspruch auf eine Leistung im Todesfall haben dabei grundsätzlich nur die Ehegatten des Versicherten sowie dessen Kinder. Im Falle des Ehegatten muss die Auszahlung immer in Form einer Rente bis zum Lebensende erfolgen, beim Nachwuchs solange Anspruch auf Kindergeld besteht – also in der Regel bis zum 27. Lebensjahr.

Die Basisrente gibt es seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005. Insgesamt können Alleinstehende bis zu 20.000 Euro, Ehepaare bis zu 40.000 Euro jährlich in der Basisrente sparen. Von diesem Betrag können sie in diesem Jahr 64 Prozent bei ihrem Finanzamt geltend machen; bis zum Jahr 2025 steigt der Anteil schrittweise auf 100 Prozent (siehe Grafik). Im Gegenzug müssen sie die Auszahlung versteuern. Der zu versteuernde Anteil beträgt derzeit 54 Prozent und steigt auf 100 Prozent im Jahr 2040.

Besonders interessant ist die Basisrente in Kombination mit einer Versicherung gegen Berufsunfähigkeit. Denn genauso wie bei der Hauptversicherung können die Versicherten auch die Beiträge für den Zusatzbaustein bis zu einer festgelegten jährlichen Grenze steuerlich absetzen.

MLP empfiehlt seinen Kunden diese Kombination seit mehr als zwei Jahren mit großem Erfolg und ist mit einem Marktanteil von 32 Prozent an allen bis Ende des Jahres 2006 vermittelten Basisrenten Marktführer bei der Vermittlung dieses Produktes.

 



Herr Jan Berg
Tel.: +49 (0) 6222 308 4595
Fax: +49 (0) 6222 308 1131
E-Mail: jan.berg@mlp.de

MLP AG
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