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22.06.2009 - dvb-Presseservice

Altersvorsorge: So hilft der Staat Wehr- und Zivildienstleistenden

Der Sold für Wehr- und Zivildienstleistende ist nicht besonders hoch. Somit kann es während der Dienstzeit schwierig sein, Beiträge für Versicherungsverträge zu zahlen – beispielsweise für die private Lebensversicherung. Damit der in der Regel sehr wichtige Versicherungsschutz nicht verloren geht, übernimmt der Bund unter bestimmten Voraussetzungen die Beitragszahlung. „Das muss der Wehr- oder Zivildienstleistende aber selbst beantragen“, weiß Tatjana Höchstödter, Expertin der ERGO Versicherungsgruppe für private Altersversorgung.         

Für einen solchen Antrag gelten einige Voraussetzungen: So muss es sich bei der privaten Lebensversicherung zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung um eine Kapital- oder Rentenversicherung (auch Riesterrente) handeln, in die laufend Beiträge eingezahlt werden. „Die Versicherungsleistung im Erlebensfall darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherten fällig werden“, erklärt Tatjana Höchstödter. Zudem zahlt der Bund nur, wenn der Wehrpflichtige oder der Zivildienstleistende in den zwölf Monaten vor Beginn der Dienstzeit aus eigenen Einkünften in den Vertrag eingezahlt hat. Eine weitere Voraussetzung: Der Vertrag muss auf das Leben des Wehrpflichtigen oder Zivildienstleistenden abgeschlossen worden sein. „Aber auch bei Verträgen, die zunächst von den Eltern abgeschlossen wurden, weil der Wehrpflichtige zum Zeitpunkt des Abschlusses noch minderjährig war, werden Beiträge erstattet“, so ERGO-Expertin Tatjana Höchstödter. Bedingung dafür ist, dass der Vertrag vor Beginn der Dienstzeit und innerhalb eines Jahres nach der Volljährigkeit übertragen wurde. Außerdem muss für den Wehrpflichtigen mindestens ein Jahr vor Beginn der Dienstzeit ein unwiderrufliches Bezugsrecht für den Erlebensfall vereinbart worden sein.     

Die Anträge für die Erstattung der Versicherungsbeiträge verschicken die Kreiswehrersatzämter oder das Bundesamt für den Zivildienst in der Regel mit der Einberufung. Die Dienststelle oder die Einheit muss den Antrag bestätigen. Die Versicherung kümmert dann sich um alles Weitere. Über den Antrag entscheidet die Wehrbereichsverwaltung oder das Bundesamt für den Zivildienst. Wie hoch die Erstattung ausfällt, hängt davon ab, wie hoch die gezahlten Beiträge in der Vergangenheit durchschnittlich waren.



Herr Jens Buchkremer
Tel.: 0211 / 4937 3012
E-Mail: jens.buchkremer@ergo.de

ERGO Versicherungsgruppe AG
Victoriaplatz 2
40198 Düsseldorf
www.ergo.com

Über die ERGO-Expertin
Tatjana Höchstödter (Jahrgang 1973) hat nach ihrer Ausbildung zur Versicherungskauffrau Betriebswirtschaftlehre studiert und anschließend zwei Jahre in einer Unternehmensberatung gearbeitet. Im Jahr 2000 wechselte sie zur Victoria Lebensversicherung. Seit 2008 ist sie als Leiterin Produktmanagement private Altersvorsorge für die ERGO Unternehmen Hamburg-Mannheimer und Victoria tätig. Zu ihren liebsten Freizeitbeschäftigungen gehören Tauchen und Ski fahren.

Über die ERGO Versicherungsgruppe
Mit 17,7 Mrd. Euro Beitragseinnahmen ist ERGO eine der großen europäischen Versicherungsgruppen. ERGO ist weltweit in mehr als 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. In Europa ist ERGO die Nummer 1 in der Kranken- und der Rechtsschutzversicherung; im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den Marktführern. Heute vertrauen 40 Millionen Kunden den Leistungen, der Kompetenz und der Finanzstärke der ERGO und ihrer Gesellschaften. In Deutschland sind es 20 Millionen Kunden, die auf die starken Marken D.A.S., DKV, ERV, Hamburg-Mannheimer, KarstadtQuelle Versicherungen und Victoria setzen. 50.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als selbstständige Vermittler hauptberuflich für die Gruppe. Großaktionär mit 94,7 Prozent der Anteile ist die Münchener Rückversicherung, einer der weltweit führenden Risikoträger.
Weitere aktuelle Informationen zur ERGO-Versicherungsgruppe finden Sie unter www.ergo.de.

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Altersvorsorge-So-hilft-der-Staat-Wehr-und-Zivildienstleistenden-ps_14434.html