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02.11.2009 - dvb-Presseservice

Ampelcheck Geldanlage: endgültig auf „grün“

Die Debeka Versicherung hat keine Rechtsmittel gegen die Aufhebung des Verbreitungsverbots für den „Ampelcheck Geldanlage“ eingelegt. Der Ratgeber kann nun endgültig wieder vertrieben werden, wie die Verbraucherzentrale Hamburg als Herausgeberin der Broschüre mitteilt.

Mit dem nun rechtskräftig gewordenen Urteil hatte das Landgericht Berlin am 10. September 2009 (AZ: 27 O 778/09) eine einstweilige Verfügung aufgehoben, die von der Debeka Versicherung beantragt worden war. Das Verbreitungsverbot war keineswegs nur „aus formalen Gründen“ aufgehoben worden, wie die Debeka der Öffentlichkeit weiszumachen versuchte. Tatsächlich urteilte das Gericht, dass die einstweilige Verfügung zu Unrecht ergangen sei und der Unterlassungsanspruch der Debeka gegen die „beanstandeten Äußerungen aus keinem rechtlich in Betracht kommenden Grund“ zustehe.

„Der Rechtsstreit wird für die gesamte Versicherungswirtschaft zum Bumerang“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. Dass Kapital-Lebensversicherungen als „legaler Betrug“ bezeichnet werden dürfen, hatte schon das Landgericht Hamburg Anfang der achtziger Jahre bestätigt. Nun muss die Versicherungswirtschaft auch noch mit der Einschätzung leben, dass Kapital-Lebens- und private Rentenversicherungen nicht für die Altersvorsorge geeignet sind. „Die Diskussion über die Kennzeichnung von Finanzprodukten, über deren Qualität, Risiken und Kosten, darf wieder ohne Maulkorb geführt werden“, so Hörmann.

Der Ratgeber „Ampelcheck Geldanlage“ bewertet Anlageformen von Aktie bis Zertifikat mit Grün, Gelb, Rot nach Sicherheit, Rendite, Flexibilität und Transparenz und soll Verbrauchern eine Orientierung im Dickicht der Geldanlagen geben. Zu bestellen für 6,90 Euro unter Tel. 040-24 832-104, Fax 040-24 832-290, E-Mail bestellung@vzhh.de oder im Internet www.vzhh.de. Für Selbstabholer erhältlich für  4,90 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg



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