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04.09.2009 - dvb-Presseservice

Anfechtungsklage gegen Verschmelzungsbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Juli 2009

München, 3. September 2009 - Der FJA AG ist heute telefonisch von dem Landgericht München I mitgeteilt worden, dass eine Anfechtungsklage gegen die Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Juli 2009 über die Zustimmung zum Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen der FJA AG als übernehmender Gesellschaft und der COR AG Financial Technologies als übertragender Gesellschaft eingereicht worden ist. Diese Anfechtungsklage ist der Gesellschaft noch nicht förmlich zugestellt worden.



Frau Eva Hesse
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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