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11.02.2008 - dvb-Presseservice

Anleger sollte wissen, was er tut

Erneut ging es vor dem Bundesgerichtshof (BGH) um die Klage eines Anlegers, der von seiner Bank – im vorliegenden Fall einem Discount-Broker - Schadenersatz für Wertpapierverluste forderte. Diesmal jedoch zog der Kläger vor dem höchsten deutschen Zivilgericht unter dem Aktenzeichen XI ZR 21/03 den Kürzeren. Wie in vielen Fällen hatte ein Anleger einmal mehr seiner Bank mangelnde Risikoaufklärung bei Wertpapiergeschäften vorgeworfen, um auf diese Weise für eingetretene Vermögensverluste entschädigt zu werden. Der BGH befand aber im vorliegenden Fall, dass der Discount-Broker seinen Aufklärungs- und Informationspflichten ausreichend nachgekommen war. Mit Hilfe eines Standardschreibens waren nämlich Kunden über Chancen und Risiken, die mit Wertpapiergeschäften verbunden sind, aufgeklärt worden. Dies war nach Meinung des BGH ausreichend. Zumindest dahin gehend, dass ein Bankkunde und Anleger eigentlich hätte wissen müssen, was bei Wertpapiergeschäften passieren könne.



Frau Antje Schweitzer
Pressesprecherin
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Über die OVB Holding AG

Die OVB Holding AG mit Sitz in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit ihrer Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Versicherungsschutz, Vermögensauf- und -ausbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit. Derzeit berät die OVB europaweit 2,5 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. Die OVB Holding AG ist aktuell in insge-samt 14 Ländern aktiv und beschäftigt über 9.600 Mitarbeiter. In 2006 erwirtschaf-tete das Unternehmen, das seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert ist, Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 213,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 24,1 Mio. Euro.