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09.08.2010 - dvb-Presseservice

Anlegerschutzgesetz: Kommt jetzt die Zeit für eine einheitliche Regulierung der Finanzberatung?

Das Ziel des Bundesfinanzministeriums, das Anlegerschutzgesetz im Eiltempo zu verabschieden, ist gescheitert. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der SPD hervor, die dem AfW vorliegt. Der AfW begrüßt diese Entwicklung, denn er hatte sich seit Bekanntwerden des Diskussionsentwurfes intensiv gegen eine Haftungsdachpflicht für Vermittler geschlossener Fonds und für eine einheitliche Regulierung der Finanzberatung analog zum Versicherungsvermittlerrecht eingesetzt.

Die Bundesregierung plant demnach, erst in weitere Ressortabstimmungen zwischen den Ministerien zu gehen. Das Finanzministerium geht nun davon aus, dass das Gesetz frühes­tens Anfang 2011 in Kraft treten kann. Ursprünglich sollte es noch vor der Sommerpause 2010 beschlossen werden.

„Damit liegt der Regulierungsball wieder in der Spielhälfte des Bundeswirtschaftsministeri­ums. Ein Gesetzesentwurf aus diesem Ministerium wird vorsehen, den Vertrieb von offenen und geschlossenen Fonds analog zur Versicherungsvermittlung zu regulieren, was wir sehr begrüßen“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Wer nun eine gewerberechtliche Regulie­rung als Rückschritt im Vergleich zum Anlegerschutzgesetz bezeichnet, liegt komplett falsch und erliegt leider dem oberflächlichen Charme des Wortes „Anlegerschutz“. Eine gewerbe­rechtliche Regulierung ist für den Verbraucherschutz viel sinnvoller“ so Rottenbacher weiter.

Der AfW hatte das Anlegerschutzgesetz u. a. deswegen stark kritisiert, da es den Vertrieb von geschlossenen Fonds nur noch unter einem Haftungsdach zugelassen und somit dem unabhängigen Finanzvertrieb massiv geschadet hätte. Durch eine KWG-Regulierung des Fondsvertriebs würde es sicher zu Neugründungen von Haftungsdächern kommen, die dann hohe Zahlungen an die EDW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunterneh­men) leisten und somit für den Schaden aufkommen müssten, der bereits vor Jahren durch den Skandal um den Phoenix-Kapitaldienst entstanden ist.

„Das wäre wirklich ein Treppenwitz der Politik, wenn Vermittler nun unter KWG-Aufsicht ge­stellt und zu Zahlungen verpflichtet würden, um Verbraucher zu entschädigen, die durch ein KWG-reguliertes Unternehmen verursacht wurden“ kritisiert Rottenbacher den Gesetzent­wurf aus dem Finanzministerium in einem weiteren Punkt.

Der AfW warnt aber davor, das Anlegerschutzgesetz bereits komplett abzuschreiben. Die Gefahr einer KWG-Regulierung des Vertriebs geschlossener Fonds bleibt aus Sicht des AfW erhalten.

Der AfW fordert daher alle unabhängigen Finanzdienstleister weiter dazu auf, den Mustertext des AfW für einen Protestbrief an seinen jeweiligen Bundestagsabgeordneten zu nutzen und

an seiner Unterschriftenaktion gegen das Anlegerschutzgesetz des Finanzministeriums teil­zunehmen. (Beide Dokumente finden sich zum Download auf www.afw-verband.de)

„Der Druck gegen des Schäublegesetz und für eine gewerberechtliche Regulierung müssen wir alle gemeinsam aufrechterhalten“ mahnt Rottenbacher. „Es gibt keinen besseren Zeit­punkt, dass unabhängige Finanzdienstleister zusammenstehen und sich für Ihre Interessen engagieren“ wirbt Rottenbacher für einen höheren Organisationsgrad in der Branche der unabhängigen Finanzdienstleister.

Ziel des AfW bleibt es, dass geschlossene Fonds – und damit auch offene Fonds - zukünftig weiterhin vermittelt werden können, ohne ein eigenes Finanzdienstleistungsinstitut gründen oder unter ein Haftungsdach gehen zu müssen. Eine vom AfW geforderte gewerberechtliche Regulierung würde dem Koalitionsvertrag entsprechen und zahlreiche Kritikpunkte des Schäuble-Gesetzes entschärfen:

  • Kein Haftungsdachzwang mehr für Vermittler geschlossener Fonds. Vermittler könnten unabhängig bleiben. Stattdessen wird eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung analog zur Versicherungsvermittlung eingeführt.

  • Statt eines zusätzlichen, nicht öffentlichen BaFin-Register würde es ein einziges zent­rales und öffentlich zugängiges Register geben: Das Versicherungsvermittlerregister würde um die Kapitalanlagevermittlung gemäß eines noch zu schaffenden §34f erwei­tert. Verbraucher könnten sich informieren und Vermittler müssten ihre Unterlagen so­mit nur noch einer einzigen Stelle einreichen.

  • Keine Benachteiligung unabhängiger Vermittler mehr dadurch, dass große Unterneh­men ihre unternehmensinternen Abschlüsse anerkennen lassen könnten. Die Sach­kunde würde dann über eine einheitliche, öffentlich-rechtliche Sachkundeprüfung nachgewiesen werden.



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Der AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister. Er vertritt die Interessen von über 30.000 Finanzdienstleistern in mehr als 1.300 Mitgliedsunternehmen sowie eine ständig wachsende Anzahl von Fördermitgliedern. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und –vertreter, Kapitalanlage– und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute.