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06.03.2006 - dvb-Presseservice

Anschuldigungen der Bundespsychotherapeutenkammer gegen PKV sind bloße Behauptungen und sachlich falsch

Die Behauptung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Privatpatienten seien nicht ausreichend versichert, wenn sie psychotherapeutische Leistungen benötigen, ist falsch. Ebenso ist unzutreffend, dass private Krankenversicherungen ihren Kunden empfindliche Einschränkungen zumuten. Die Vorwürfe der BPtK beruhen ganz offensichtlich auf mangelnder Sachkenntnis über die private Krankenversicherung (PKV).

• Die privaten Krankenversicherungen bieten ihren Kunden unterschiedliche Leistungspakete mit differenziertem Versicherungsschutz an. Aus diesem differenzierten Versicherungsangebot wählt der Kunde bei Vertragsabschluss – entsprechend seinen individuellen Präferenzen und Bedürfnissen – den von ihm gewünschten Krankenversicherungsschutz aus. Der Versicherte selber entscheidet also, ob und in welchem Umfang er psychotherapeutische Leistungen absichern möchte. Wenn die BPtK diese Wahl- und Entscheidungsfreiheit der Versicherten in der PKV angreift, dann spricht sie dem Einzelnen das Recht und die Fähigkeit ab, für sich selber eigenverantwortlich zu entscheiden.

• Auch die Behauptung der BPtK, es gäbe kein transparentes und formalisiertes Widerspruchsverfahren, ist falsch: Der Ombudsmann der privaten Krankenversicherung steht jedem Privatversicherten als unbürokratische und kostenlose Schlichtungsstelle jederzeit zur Verfügung



Frau Ulrike Pott
Tel.: (030) 204589-23 / (0221) 37662-16
Fax: (030) 204589-31 / (0221) 37662-46
E-Mail: ulrike.pott@pkv.de

PKV Verband der privaten Krankenversicherung
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