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26.01.2006 - dvb-Presseservice

Ansprüche aus Betriebsrenten jetzt einfach übertragbar

Die Volksfürsorge wendet ab sofort das vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. erarbeitete Abkommen zur Übertragung von Direktversicherungen oder Versicherungen in einer Pensionskasse bei Arbeitgeberwechsel an.

Das neue Abkommen – vom Bundesminister der Finanzen bestätigt – unterstützt Übertragungen („Portabilität“) betrieblicher Altersversorgungsansprüche innerhalb der beiden Durchführungswege Direktversicherung und Pensionskasse.

Der Vorteil des neuen Abkommens liegt u.a. darin, dass nicht ein weiteres Mal Abschlusskosten beim übernehmenden Versicherer fällig werden. Zudem wird auf eine neue Gesundheitsprüfung verzichtet, sofern gleiche biometrische Risiken mit gleichwertigen Leistungen abgesichert sind. Soweit bei sog. „Altzusagen“ (Abschluss vor 01.01.2005) der alte Vertrag unverändert übernommen wird, können bei Anwendung des neuen Abkommens die Beiträge vom neuen Arbeitgeber weiterhin pauschal lohnbesteuert werden.

Sämtliche möglichen Wechsel zwischen Kollektivverträgen und Einzelversicherungen sind im Rahmen des Abkommens steuerneutral durchführbar. Auch der bei einem Arbeitgeberwechsel beteiligte zweite Versicherer muss dem Abkommen beigetreten sein.



Volksfürsorge Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Herr Wolfgang Otte
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