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06.12.2007 - dvb-Presseservice

Anspruch auf ungeschmälerte Firmenrente

(OVB) Wer den Arbeitgeber wechselt, dem darf die betriebliche Altersversorgung nicht gekürzt werden. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle unter dem Aktenzeichen 8 U 29/07. Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer geklagt, der nach einem Jobwechsel unliebsame Post seiner Pensionskasse erhalten hatte. Diesem Brief zufolge sollte, eben wegen des Arbeitgeberwechsels, die spätere Firmenrente immerhin um sechs Prozent gekürzt werden. Das allerdings wollte sich der Arbeitnehmer nicht gefallen lassen, widersprach und klagte schließlich vor dem OLG Celle. Dort bekam er Recht. Die Pensionskasse musste die vorgesehene sechsprozentige Kürzung der späteren Betriebsrente wieder rückgängig machen.



Frau Antje Schweitzer
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Über die OVB Holding AG

Die OVB Holding AG mit Sitz in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit ihrer Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Versicherungsschutz, Vermögensauf- und -ausbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit. Derzeit berät die OVB europaweit 2,5 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. Die OVB Holding AG ist aktuell in insge-samt 14 Ländern aktiv und beschäftigt über 9.600 Mitarbeiter. In 2006 erwirtschaf-tete das Unternehmen, das seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert ist, Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 213,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 24,1 Mio. Euro.