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15.01.2009 - dvb-Presseservice

Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen

Zuzahlungsbefreiung jährlich erneuern

Eine Zuzahlungsbefreiung für das abgelaufene Kalenderjahr gilt nicht automatisch weiter. Darauf weist die BKK Hoesch hin. Gesetzlich Krankenversicherte, die im Laufe des Jahres 2008 von der Zuzahlung befreit waren, weil sie ihre Belastungsgrenze erreicht hatten, müssen für das Jahr 2009 einen neuen Antrag stellen.

Auch nach Einführung des Gesundheitsfonds muss jeder, der in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, im Krankheitsfall Zuzahlungen leisten. Darauf weist die BKK Hoesch hin - höchstens allerdings bis zu zwei Prozent der jährlichen Familien-Bruttoeinkünfte; bei schwerwiegend chronisch erkrankten Versicherten höchstens ein Prozent. Zuzahlungen werden fällig zum Beispiel für Arzneimittel, bei Krankenhausaufenthalten oder beim Arzt als Praxisgebühr. Zum Familieneinkommen zählen unter anderem Löhne und Gehälter, Renten oder Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit.

Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, kann sich von weiteren Zuzahlungen für das Kalenderjahr befreien lassen, zuviel gezahlte Zuzahlungen werden erstattet.

Weitere Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung finden Interessierte in der Broschüre „Leistungen“, die bei der BKK Hoesch unter Tel.: 0800 8 738 740 kostenlos angefordert werden kann.



Frau Andrea Hartwig
Tel.: +49 0231 844 3197
Fax: +49 0231 844 6119
E-Mail: Andrea.Hartwig@bkkhoesch.de

BKK Hoesch
Kirchderner Str. 47-49
44145 Dortmund
www.bkkhoesch.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Antrag-auf-Befreiung-von-Zuzahlungen-ps_12647.html