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07.11.2008 - dvb-Presseservice

Antrag auf Streichung der bAV-Option bei Wertkonten

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen" („Flexi II“) fand am 05. November 2008 die Expertenanhörung im Bundestag statt.

In diesem Zusammenhang gab es wichtige Änderungsanträge einzelner Parteien mit folgenden Inhalten:

Streichung der bAV-Option

Zahlreiche Wertkontenvereinbarungen sehen vor, dass Arbeitnehmer ihre Wertguthaben bei Ausscheiden aus Altersgründen im Zusammenhang mit dem Bezug der gesetzlichen Rente in eine betriebliche Altersversorgung überführen können.

Diese Überführung ist bis dato unter bestimmten Voraussetzungen sozialversicherungsfrei möglich.

Dem Änderungsantrag zufolge soll diese sozialversicherungsfreie Verwendung zukünftig nicht mehr möglich sein. Begründet wird dieser Antrag damit, dass die beitragsfreie Überführung in der Praxis zum Teil sehr extensiv ausgenutzt werde. Zudem erreiche man mit der Streichung dieser Option die schon lange geforderte klare Trennung von betrieblicher Altersversorgung und Wertkonten.

Senkung der Schwellenwerte

Wie bereits im Vorfeld vielfach gefordert, sieht der Änderungsantrag auch zwei Schwellenwertsenkungen vor:

Der derzeitige Gesetzesentwurf sieht vor, dass Wertguthaben erst dann gegen Insolvenz gesichert werden müssen, wenn sie das 3fache der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (derzeit 7.455,- €) überschreiten. Dieser Wert soll auf die monatliche Bezugsgröße gesenkt werden (derzeit 2.485,- €).

Zum anderen soll der Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Übertragung des Wertguthabens auf die Deutsche Rentenversicherung Bund schon bei geringeren Wertguthabenvolumina greifen. So muss das Wertguthaben einschließlich des Gesamtsozialversicherungsbeitrags zukünftig nur noch das 6fache der monatlichen Bezugsgröße übersteigen (derzeit 14.910,- €) statt – wie bisher vorgesehen – das 12fache.

Beide Forderungen kommen den Arbeitnehmern entgegen, insbesondere die Schwellenwertsenkung bei der Insolvenzsicherung.

Zeitliche Verschiebung der Übertragungsmöglichkeit

Die Regelungen zur Übertragung von Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund sollen erst zum 1.Juli 2009 und nicht bereits zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Auf diesem Wege hat die Deutsche Rentenversicherung Bund die Möglichkeit, sich auf die neuen Aufgaben entsprechend detailliert vorzubereiten. 

Bestandsschutz bei bAV-Option

Der Änderungsantrag sieht bezüglich der Streichung der sozialversicherungsfreien Überführung von Wertguthaben in bAV Bestandsschutz vor. Danach gilt die Streichung erst für Vereinbarungen, die nach der letzten Lesung im Bundestag geschlossen worden sind. Diese ist derzeit für den 13. November geplant.

Damit bleibt für die Unternehmen, die ihren Mitarbeitern die attraktive Chance auf Umbuchung eines Wertguthabens in Leistungen der bAV anbieten wollen, ein letzter schmaler Zeitkorridor, um entsprechende Regelungen zu implementieren.

Weiterer Zeitplan für Flexi II

Die 2. und 3. Lesung im Bundestag ist derzeit für den 13. November und die abschließende Entscheidung des Bundesrates für den 19. Dezember vorgesehen.

Es bleibt grundsätzlich abzuwarten, ob sich die Änderungsanträge in der endgültigen Fassung des Gesetzes wieder finden. Vor dem Hintergrund, dass der Antrag von den Fraktionen CDU/CSU und SPD gestellt wurde, ist es naheliegend, dass diese Änderungen zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Weitere Informationen

Interessierten Arbeitgebern, Beratern und Vermittlern bietet die febs Consulting vom 25. bis 26.11.2008 im Rahmen der febs Akademie für betriebliche Altersversorgung ein Praxisseminar zum Thema Wertkonten. Dabei werden die gesetzlichen Neuerungen umfassend erläutert. Infos unter www.febs-consulting.de/akademie.

Für weitere Fragen können Sie sich gerne wenden an

Ihr Ansprechpartner



Frau Katrin Kümmerle
Mitglied der Geschäftsleitung
Tel.: +49 (89) 890 42 86-30
Fax: +49 (89) 890 42 86-50
E-Mail: katrin.kuemmerle@febs-consulting.de

febs Consulting GmbH
Am Hochacker 3
85630 Grasbrunn/München
http://www.febs-consulting.de/

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Antrag-auf-Streichung-der-bAV-Option-bei-Wertkonten-ps_11820.html