Antrag von TCI auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung abgelehnt
Der Vorstand der Deutsche Börse AG hat heute zwei im Wesentlichen
gleich lautende Anträge von The Children\'s Investment Master Fund, Cayman
Islands, British West Indies, und von The Children\'s Investment Fund
Management (UK) LLP, London, auf Einberufung einer außerordentlichen
Hauptversammlung abgelehnt. Einziger Tagesordnungspunkt der Hauptversammlung
sollte nach diesen Anträgen jeweils der Widerruf der Bestellung von Herrn
Kurt Viermetz zum Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ende der
außerordentlichen Hauptversammlung sein.
Der Vorstand stützt seine
Entscheidung bezüglich des Antrags von The Children\'s Investment Master
Fund darauf, dass dieser nicht im Aktienregister eingetragen ist und er
deshalb nach deutschem Recht keine Aktionärsrechte gegenüber
der Gesellschaft geltend machen kann. Bezüglich des Antrags von The
Children\'s Investment Fund Management (UK) LLP („TCI LLP“) basiert die
Entscheidung des Vorstands darauf, dass das Verlangen auf Einberufung
einer außerordentlichen Hauptversammlung nicht dringend ist, weil es sich
nach der bereits erfolgten Amtsniederlegung von Herrn Viermetz erledigt
hat. Eine außerordentliche Hauptversammlung hätte unter Berücksichtigung
aller anwendbaren gesetzlichen und satzungsmäßigen Fristen frühestens Ende
November oder Anfang Dezember und damit nur wenige Tage vor dem
Wirksamwerden der Amtsniederlegung von Herrn Viermetz mit Ablauf des 8.
Dezember 2008, dem Tag der nächsten ordentlichen Aufsichtsratssitzung,
abgehalten werden können. Wie aus einer Email von TCI an den
Vorstandsvorsitzenden hervorgeht, die dieser erhalten hat, nachdem
die Amtsniederlegung gestern Abend veröffentlicht wurde, ist dies offenbar
auch die Ansicht von TCI LLP; denn diese Email besagt, dass TCI ihren
Antrag zurücknimmt. Gleichwohl blieb eine Entscheidung des Vorstands über
die Anträge notwendig, weil diese Email nicht den gesetzlichen
Formanforderungen für eine wirksame Antragsrücknahme genügt. In der Sache
selbst hat der Vorstand dem Antrag von TCI LLP auch deshalb nicht
entsprochen, weil er rechtsmissbräuchlich und deshalb rechtlich
unbeachtlich ist. TCI hat in der jüngeren Vergangenheit wiederholt vom
Vorstand die Zerschlagung der Gruppe Deutsche Börse gefordert.
Der Aufsichtsratsvorsitzende der Gesellschaft hat sich diesem Ansinnen, das auf eine Schädigung der Gesellschaft und ihrer Gruppe hinauslaufen würde, stets widersetzt. Der Antrag von TCI LLP ist in diesem Zusammenhang zu sehen.
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