Anzeige
30.08.2006 - dvb-Presseservice

Arbeitgeber-Zuschuss nicht verschenken

Familienmitglieder können profitieren

Privat oder gesetzlich versichert: Für Angestellte hängt das von ihrem jährlichen Bruttoeinkommen ab. Übersteigt es die Pflichtgrenze von derzeit 47.250 Euro, kann man zwischen Gesetzlicher (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) wählen. Wer sich für die private Variante entscheidet, bekommt von seinem Arbeitgeber die Hälfte des monatlichen Beitrags finanziert, maximal 236,91 Euro.

Oft schöpft ein Arbeitnehmer den höchst möglichen Arbeitgeberzuschuss nicht aus, weil seine monatlichen Prämien geringer sind. In solch einem Fall erhält der Arbeitnehmer bis zu diesem Höchstsatz für ebenfalls privat versicherte, nicht berufstätige Familienangehörige von seinem Arbeitgeber einen Zuschuss zu deren Prämie.

Der Zuschuss fließt selbst dann, wenn das betreffende Familienmitglied über ein geringes Einkommen, von bis zu 350 Euro pro Monat verfügt. Das kann zum Beispiel aus Miet- oder Zinseinnahmen stammen. Zudem greift diese Regelung auch, wenn ein Familienangehöriger bis zu 400 Euro pro Monat hinzuverdient.

Um den Zuschuss geltend zu machen, muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eine Bescheinigung vorlegen, dass das Familienmitglied privat versichert ist. Natürlich müssen dort auch die Kosten für den Monatsbeitrag aufgeführt sein.



Frau Karin Benning
Tel.: 0 95 61/96 20 84
E-Mail: karin.benning@huk-coburg.de

HUK-COBURG
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Deutschland
www.huk.de