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26.04.2010 - dvb-Presseservice

Arbeitgeber muss Kürzungen von Pensionskassen kompensieren

Gegen ein Trägerunternehmen der Pensionskasse der Deutschen Wirtschaft (PKDW) wurde geklagt.

FRANKFURT – Wenn eine Pensionskasse die Leistung an ihre Pensionäre kürzt, muss der Arbeitgeber, der die Einrichtung gegründet hat, für die Kürzung einstehen. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden.

Vor sieben Jahren hatte eine nicht vom Gericht genannte Pensionskasse die Leistungen an ihre Pensionäre um 1,4 Prozent jährlich gekürzt. Der Grund: Bei der Kasse war ein Fehlbetrag in Höhe von 150 Millionen Euro aufgetreten, der von den Reserven nicht gedeckt werden konnte. Zur Begründung für die Kürzung verwies die Kasse auf eine Satzungsbestimmung.

Nach Informationen von portfolio institutionell handelt es sich um die überbetriebliche Pensionskasse der Deutschen Wirtschaft (PKDW). Dass die 1,3 Milliarden Euro PKDW im Jahr 2003 eine derartige Unterdeckung hatte, war bislang völlig unbekannt im institutionellen Markt.

Einige Pensionäre klagten gegen die Kürzung, allerdings ohne Erfolg. Daraufhin klagten sie gegen ihren früheren Arbeitgeber, der möglicherweise in Hessen ansässig ist, und forderten von ihm einen Ausgleich.

Die Berufung war erfolgreich. Zur Begründung hieß es: „Zwar mag die Pensionskasse berechtigt gewesen sein, gemäß ihrer Satzung Fehlbeträge durch Herabsetzung der Leistungen auszugleichen. Diese Bestimmung gehöre aber nicht zur Leistungszusage des Arbeitgebers und schränke diese daher nicht ein.“

Und weiter: „Die bei Pensionskassen üblichen Satzungsbestimmungen über Leistungsherabsetzung seien nicht Inhalt des Versorgungsversprechens des Arbeitgebers. Solche Satzungsbestimmungen dienten dazu, den Zusammenbruch von Pensionskassen zu verhindern.“

Ein renommierter Pensionskassenmanager, der nicht namentlich genannt werden wollte, kommentierte das Urteil so: „Das Gericht hat nur das bestätigt, was in der Branche allgemein bekannt ist: Obwohl die Verpflichtungen mit der Kasse auslagert werden, hat der Arbeitgeber nach deutschem bAV-Recht letztendlich für ihre Leistungen einzustehen.“

Zwischen 2001 und 2008 wiesen laut der Finanzaufsicht Bafin sieben Pensionskassen in Deutschland eine Unterdeckung auf. Ein bekannter Fall ist die Babcock Pensionskasse (BPK), die 2007 auf Drängen der Bafin schließlich saniert wurde (siehe auch Meldung in dieser Ausgabe). Die Sanierung erfolgte über Kürzung der Leistungen der Anwärter.

Die Kasse hatte im Februar 2005 ihren damaligen Vorstandschef Günter Schulze wegen einer gescheiterten Anlagepolitik geschasst. Schulze ist heute Vorstand bei der Pensionskasse westdeutscher Genossenschaften.

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