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30.05.2006 - dvb-Presseservice

Arbeitskreis �EU-Vermittlerrichtlinie � Dokumentation� unterstützt Makler mit Produktauswahl-Kriterien

Voraussichtlich noch im Jahr 2006 wird das Vermittlergesetz verabschiedet, das unter anderem die Dokumentation wesentlicher Inhalte von Beratungsgesprächen zur Information des Kunden vorsieht. Für Versicherungsmakler gelten im Hinblick auf die Begründung ihrer Versicherungsschutzempfehlung naturgemäß besondere Anforderungen. Konkrete Aussagen hierzu wird es vom Gesetzgeber nicht geben. Deshalb hat der Arbeitskreis �EU-Vermittlerrichtlinie � Dokumentation� auf einer Tagung in Bochum jetzt einen Diskussionsanstoß geliefert und Kriterien für die Produktauswahl vorgestellt.

Nach dem Willen des Gesetzgebers hat demnächst jeder Versicherungsvermittler seinem Kunden eine Dokumentation zum Beratungsgespräch zu übermitteln, die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden und den Inhalt der Beratung, insbesondere die vom Makler empfohlenen Versicherungsprodukte mitsamt Begründung enthalten muss. Da bereits in einem frühen Stadium der Umsetzung der EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie deutlich wurde, dass anders als in anderen Ländern keine gesetzgeberische Hilfestellung bei der Ausgestaltung von Produktauswahl oder Begründung zu erwarten ist, fanden sich bereits 2004 eine Reihe Maklerverbände und -verbünde zusammen, um im Arbeitskreis �EU-Vermittlerrichtlinie � Dokumentation� Beratungsvorlagen zu entwickeln. Erste Ergebnisse dazu stehen bereits seit Ende 2004 auf der Seite www.vermittlerprotokoll.de zur Verfügung.

Nachdem zunächst die Struktur einer Beratungsdokumentation und Risikoanalysebögen zur Unterstützung der Bedarfsermittlung entwickelt wurden, stand nun die Frage im Mittelpunkt, nach welchen möglichst verbindlichen Kriterien ein Makler die Versicherer- und Produktauswahl gestalten kann, um zum einen dem Kunden einen bedarfsgerechten und angemessenen Rat erteilen zu können, zum anderen aber auch der eigenen, weit gehenden Haftung gegenüber dem Kunden gerecht zu werden.

Unter Leitung von Hartmut Goebel, Vorsitzender des am Arbeitskreis beteiligten Maklerverbandes VVV, hat ein Projektteam relevante Kriterien zur Produktauswahl identifiziert und darüber hinaus einen Vorschlag zu deren Priorisierung entwickelt � mit dem Ziel, dass der Versicherungsmakler den Rat für das von ihm empfohlene Versicherungsprodukt mit Hilfe objektiver Auswahlkriterien begründen kann. Dazu wurden drei relevante Gruppen von Auswahlkriterien benannt:

  • Gesellschaftsqualität,
  • Produktqualität,
  • Servicequalität.

Die Auswahlkriterien besitzen je nach Versicherungssparte eine unterschiedlich hohe Bedeutung, weshalb eine Matrix mit einer Differenzierung von Kriterien hoher, niedriger oder fehlender Relevanz nach Sparten und Produktarten entwickelt wurde. Als besonders relevant wurden dabei folgende Auswahlkriterien festgelegt:

  • Finanzstärke,
  • Insolvenzsicherungsfonds,
  • Bedingungen,
  • Preis,
  • Rentabilität/Anlagerisiko,
  • Kalkulation,
  • Antragsgestaltung,
  • Service,
  • Tarifmerkmale.

Die Arbeit mit dieser Matrix versetzt Versicherungsmakler in die Lage, eine qualitativ hochwertige Produktauswahl durchführen und begründen zu können, ohne den Kunden mit überflüssiger Information zu belasten. �Überbetonung weniger relevanter Auswahlkriterien darf den Blick des Versicherungsnehmers auf entscheidungsrelevante Tatsachen nicht verstellen�, zitierte Goebel eine Aussage des Versicherungsombudsmanns Professor Wolfgang Römer. Hans-Ludger Sandkühler, Vorsitzender des ebenfalls am Arbeitskreis beteiligten Maklerverbandes ivm, demonstrierte dies anlässlich der Tagung �Auswahlkriterien für den Rat des Maklers� am 17.5.2006 in Bochum an Hand mehrerer Muster-Dokumentationen. �Angst vor Formularwust� müsse kein Makler haben, erklärte Sandkühler. �In der Regel passt die Dokumentation auf eine einzige Seite � und sie ist trotzdem in jeder Beziehung aussagekräftig.�

Professor Dr. Helmut Schirmer (Freie Universität Berlin) begrüßte bei der Veranstaltung die ordnende Benennung der relevanten Auswahlkriterien als wichtigen und sinnvollen Beitrag.

Auch wenn die Kriterien selbst für den qualifizierten Makler bereits selbstverständlich und vertraut sind, so schafft der Arbeitskreis unter anderem Planungs- und Investitionssicherheit für die zahlreichen Projekte, die zur Vorbereitung auf das Vermittlergesetz gestartet wurden. Die jeweilige Durchführung der Produktauswahl und damit auch die Ausdeutung der Auswahlkriterien sei allerdings nicht Aufgabe des Arbeitskreises, sondern müsse von jedem Makler eigenverantwortlich geleistet werden, wie Goebel betonte.

Friedel Rohde, Vorsitzender des Verbands der Fairsicherungsmakler, kündigte weitere Aktivitäten des Arbeitskreises an. So wird in der zweiten Jahreshälfte eine Roadshow starten, um bundesweit die Versicherungsmakler mit den Arbeitsergebnissen und Vorschlägen des Arbeitskreises vertraut zu machen. Auch auf der Messe DKM Ende Oktober wird sich der Arbeitskreis präsentieren.

Softwarehäusern bietet der Arbeitskreis zudem Unterstützung bei der Entwicklung von Programmen an, die Maklern die Erstellung von Dokumentationen erleichtern sollen. Insbesondere wird eine Zertifizierung angeboten, die als Qualitätssiegel bescheinigt, ob eine Software die Beratungsvorlagen sinnvoll ein- und umgesetzt hat.



Projektkoordinator
Herr Friedel Rohde
E-Mail: kontakt@vermittlerprotokoll.de

Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation
EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation
Bundesallee 81
12161 Berlin
Deutschland
www.vermittlerprotokoll.de

Über den Arbeitskreis �EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation�
Berufsverbände und Servicegesellschaften BVK, Charta, germanBroker.net AG, ivm, Verband der Fairsiche-rungsmakler und VVV haben sich im Arbeitskreis �EU-Vermittlerrichtlinie � Dokumentation� zusammenge-schlossen. Dieser verfolgt das Ziel, die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentationspflicht im Rahmen der EU-Vermittlerrichtlinie für den Versicherungsmakler praktikabel umzusetzen. Er entwickelt praxisnahe und kosteneffiziente Lösungen für das Beratungsprotokoll. Auf dieser Grundlage erstellt der Arbeitskreis auch Risikoanalysevorlagen für den Makler als Hilfestellungen. Daran ist auch der Bundesverband der Verbrau-cherzentralen beteiligt. Eine weitere Herausforderung an den Arbeitskreis liegt nun in der Umsetzung der Arbeitsergebnisse an den Workflow des Versicherungsmaklers, denn die Dokumentation soll möglichst rei-bungslos an die Arbeitsabläufe im Maklerbüro angepasst werden. Dazu werden Gespräche mit Softwareun-ternehmen geführt.