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11.01.2007 - dvb-Presseservice

Arbeitskreis "EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation" stellt neue Datenerfassungsbögen für den Versorgungsbereich zur Verfügung.

(Berlin, 10.01.2007) Ein Team aus Maklern, Mitarbeitern von Versicherungsunternehmen, Verbraucherschützern und weiteren Versorgungs-Fachleuten entwickelte einen neuen Datenerfassungsbogen für den Bereich Vorsorgung.

Nach den neuen gesetzlichen Regelungen ist der Versicherungsvermittler verpflichtet, die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden zu erfragen. Das erfolgt jeweils im Rahmen einer Risikoanalyse, dessen Vorlagenerstellung sich der Arbeitskreis "EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation" als Aufgabe gesetzt hat. Seit Gründung im Jahr 2004 entwickelte er bereits zahlreiche Vorlagen.

Die neuen Datenerhebungsbögen sind äußerst differenziert und umfassend. Dadurch wird das Risiko minimiert, etwas zu vergessen.

Der Arbeitskreis bittet nun alle Versicherungsmakler, die neuen Versorgungs-Vorlagen im Praxiseinsatz zu testen. Für Modifizierungsvorschläge hat er auf seiner Internetseite www.vermittlerprotokoll.de im Forum einen separaten Bereich eingerichtet.

Alle neuen Vorlagen stehen ebenfalls auf der Internetseite im Bereich Download zur Verfügung, differenziert nach unterschiedlichen Versorgungssituationen:

  • Versorgung,
    wenn vom Kunden die Beratung mindestens eines Themenbereichs Altersversorgung, Todesfallabsicherung oder Arbeitskraftabsicherung gewünscht wird.
  • Altersversorgung Rentenphase,
    wenn vom Kunden ausschließlich eine Altersversorgungsberatung zur Anlage kurz vor Eintritt in den Ruhestand oder während des Ruhestands gewünscht wird.
  • Pflege,
    wenn vom Kunden ausschließlich oder in Ergänzung zu einem anderen Themenbereich eine Beratung zum Themenbereich Pflege gewünscht wird.

Zur Erfassung der bereits bestehenden Versorgung stellt der Arbeitskreis ergänzend die Fragebögen Altersversorgung, bAV Arbeitnehmer, Todesfallabsicherung sowie Arbeitskraftabsicherung zur Verfügung.

Der bisherige Fragebogen zum Versorgungsbereich beinhaltete auch die Risikoanalyse zur Krankenversicherung. Hierzu entwickelt der Arbeitskreis einen neuen Fragebogen, nachdem die Gesundheitsreform verabschiedet ist.

In den anderen bislang erstellten Risikoanalysen wurde ferner eine Datenschutzklausel aufgenommen. Auch diese veränderten Bögen stehen auf der Downloadseite des Arbeitskreises �EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation� zur Verfügung.



Projektkoordinator
Herr Friedel Rohde
E-Mail: Friedel.Rohde@deutsche-versicherungsboerse.de

Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation
EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation
Bundesallee 81
12161 Berlin
Deutschland
www.vermittlerprotokoll.de

Berufsverbände und Servicegesellschaften BVK, Charta, germanBroker.net AG, ivm, Verband der Fairsicherungsmakler und VVV haben sich im Arbeitskreis �EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation� zusammengeschlossen. Dieser verfolgt das Ziel, die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentationspflicht im Rahmen der EU-Vermittlerrichtlinie für den Versicherungsmakler praktikabel umzusetzen. Er entwickelt praxisnahe und kosteneffiziente Lösungen für das Beratungsprotokoll. Auf dieser Grundlage erstellt der Arbeitskreis auch Risikoanalysevorlagen für den Makler als Hilfestellungen. Daran ist auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen beteiligt. Eine weitere Herausforderung an den Arbeitskreis liegt nun in der Umsetzung der Arbeitsergebnisse an den Workflow des Versicherungsmaklers, denn die Dokumentation soll möglichst reibungslos an die Arbeitsabläufe im Maklerbüro angepasst werden. Dazu werden Gespräche mit Softwareunternehmen geführt.