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02.11.2005 - dvb-Presseservice

Arzneimittel-Festbeträge

Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte am 19.07.2005 zwei neue Festbetragsgruppen der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen) gebildet. In die Festbetragsgruppen der Stufe 2 werden Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen einbezogen, bei denen es sich um so genannte Analoga oder Me-too Arzneimittel handelt, die keine therapeutische Verbesserung auch wegen geringer Nebenwirkungen bedeuten. Die beiden neuen Gruppen enthalten nasal bzw. oral inhalierbare entzündungshemmende Wirkstoffe (Glucocorticoide zur Anwendung bei Atemwegserkrankungen). 

Zu diesen Gruppen haben die Spitzenverbände der Krankenkassen in der Zeit vom 02.09. bis 20.09.2005 in einem geordneten und transparenten Verfahren die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung mit Festbetragsvorschlägen durchgeführt. 

Am 28. Oktober haben sie nach Auswertung der insgesamt 7 abgegebenen Stellung-nahmen die Festbeträge festgesetzt. 

Nach den Festbetragsfestsetzungsbeschlüssen der Spitzenverbände der Krankenkassen wird in beiden Gruppen eine für die Therapie notwendige Arzneimittelauswahl sowie eine in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleistet. Insgesamt führen die Beschlüsse zu einem zusätzlichen Einsparvolumen in Höhe von 15 Mio. Euro pro Jahr. 

Die Beschlüsse werden im Bundesanzeiger Nr. 208 vom 04. November 2005 bekannt gemacht. Sie stehen ab 04. November 2005 mit weiteren Servicedateien auf der Web-Seite des BKK Bundesverbandes unter www.bkk.de/arzneimittelfestbetraege abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert. 

Die Festbeträge treten zum 01. Januar 2006 in Kraft.



N.N.
Herr Florian Lanz
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