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30.10.2007 - dvb-Presseservice

Arzneimittel-Festbeträge

- Festbetragsfestsetzung der Spitzenverbände der Krankenkas-sen zu 13 neuen Gruppenbeschlüssen - Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für weitere 11 Festbetrags-gruppen festgelegt

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 19.04., 21.06., 19.07 und 16.08.2007 zu insgesamt 13 Festbetragsgruppen Beschlüsse gefasst. Es handelt sich um 4 Gruppen der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen), 4 Gruppen der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen) sowie 5 Gruppen der Stufe 3 (Arzneimittel mit Wirkstoffkombinationen). Die Gruppen umfassen Arzneimittel zur Behandlung von Bluthochdruck, Schmerzen, Asthma, Arthrosen, Entzündungen, Epilepsie und Aufmerksamkeits-Defizit/Hyperaktivitätsstörung.

Zu diesen Gruppen haben die Spitzenverbände der Krankenkassen in der Zeit vom 31.08. bis 28.09.2007 in einem geordneten und transparenten Verfahren die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung mit Festbetragsvorschlägen durchgeführt, bei der Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretungen der Apotheker zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen können.

Am 26.10.2007 haben sie nach Auswertung der insgesamt 17 abgegebenen Stellungnahmen die Festbeträge festgesetzt. Nach diesen Festsetzungsbeschlüssen wird in allen Gruppen eine für die Therapie hinreichende Arzneimittelauswahl sowie eine in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleistet. Insgesamt führen die Beschlüsse zu einem zusätzlichen Einsparvolumen von 230 Mio. Euro pro Jahr.

Die Festbetragsbeschlüsse der Spitzenverbände vom 26.10.2007 werden im Bundesanzeiger Nr. 205 vom 03.11.2007 bekannt gemacht. Sie stehen ab 02.11.2007 mit weiteren Servicedateien auf der Web-Seite des BKK Bundesverbandes unter www.bkk.de/arzneimittel-festbetraege abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.

Die Festbeträge treten zum 01.01.2008 in Kraft.

Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für weitere 11 Festbetragsgruppen festgelegt

Ferner haben die Spitzenverbände der Krankenkassen am 26.10.2007 auch Beschlüsse zur Zuzahlungsbefreiung für elf der neuen Festbetragsgruppen mit Inkrafttreten zum 01.01.2008 gefasst. Für diese Gruppen können gesetzeskonform Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt werden, da hierdurch Einsparungen zu erwarten sind. Durch diesen Beschluss sind dann für insgesamt 234 Festbetragsgruppen mit rund 24.000 Fertigarzneimitteln Zuzahlungsbefreiungsgrenzen in Kraft.

Im Bundesanzeiger Nr. 205 vom 03.11.2007 erfolgt der offizielle Hinweis zu dem Beschluss zur Zuzahlungsbefreiung vom 26.10.2007. Der Beschluss steht ab 02.11.2007 mit weiteren Servicedateien auf den Web-Seiten des BKK Bundesverbandes unter www.bkk.de/arzneimittel-zuzahlungsbefreiung abrufbar zur Verfügung. Zeitgleich werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.gkv.info



Herr Florian Lanz
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