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27.02.2006 - dvb-Presseservice

Arzneiversorgungsgesetz – Versicherte werden die Suppe auslöffeln müssen

Aufweichung der Festbetragsregelung ist kontraproduktiv

Deutschlands größte Betriebskrankenkasse hat das heute verabschiedete Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz kritisiert. Insbesondere die Aufweichung der Festbetragsregelung wird nach Auffassung der Deutschen BKK zu höheren Preisen bei einzelnen Medikamenten führen. Weil künftig für besondere Indikationen unterschiedliche Festbeträge für eine Wirkstoffgruppe möglich werden, werden die Hersteller versuchen, neue Festbeträge durchzusetzen. „Ein bisher rechtssicheres und vernünftiges Instrument der Preisregulierung ist damit deutlich unsicherer geworden. Die Versicherten werden am Ende die Suppe auslöffeln müssen“, so Deutsche BKK Vorstandschef Ralf Sjuts. Die Möglichkeit, Festbetragsüberschreitungen durch Rabattvereinbarungen mit dem Hersteller auszugleichen ist bürokratischer Unsinn und überflüssig.

Zudem laufen Zuzahlungsbefreiungen für kostengünstige Medikamente bei bestimmten Produkten ins Leere, wenn die Befreiungsgrenze oberhalb der wichtigsten Generika-Abgabepreise bleibt. In diesem Fall kompensieren die Preisvorteile nicht die entgangenen Zuzahlungen. Die Festbeträge können mit der Neuregelung sogar ansteigen, weil die gesamte Preisspanne vom billigsten bis zum teuersten Medikament für seine Berechnung herangezogen wird. Die Folge sind Mehrkosten für die Kassen, ohne das damit Fortschritte bei der Steuerung der Patienten erzielt werden.

Das Gesetz ist an vielen Stellen inkonsequent und wird die prognostizierten Einsparungen nicht erreichen können. Es zieht komplizierte Neuregelungen ein und enthält keine Instrumente, die Anreize für die Versorgung mit günstigen Generika bietet. Hier lässt der Gesetzgeber ein großes Einsparpotential links liegen.
 



Herr Rainer Brenker
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