Druckversion
Anzeige
06.11.2006 -
dvb-Presseservice
Arzt nach freiwilliger Rettungstat verklagt
Eigentlich eine tragische Heldentat: Ein Arzt sieht, wie ein zweijähriges Kind
regungslos auf dem Wasser treibt und rettet es. Nachdem er den Schaum aus der
Nase entfernt, den Puls gefühlt und die Temperatur gemessen hat, stellt er
schließlich nach einem Blick in die Pupillen fest, dass das Kind tot ist und
unterlässt weitere Wiederbelebungsversuche. Die anschließend eintreffenden
Notärzte holen das Mädchen wieder zurück ins Leben und bringen es ins
Krankenhaus. Doch das Schicksal hat bitter zugeschlagen: Die Patientin hat auf
Grund des Sauerstoffmangels einen irreparablen Hirnschaden erlitten und ist
behindert. Jahre später klagt das junge und lebenslang pflegebedürftige Mädchen
gegen den Helfer, weil er Diagnose- und Behandlungsfehler begangen haben soll.
Laut ARAG Experten soll er diesen begangen haben, indem er die Erstversorgung
falsch durchgeführt habe. Das Oberlandesgericht München verweist in seiner
Begründung darauf, dass er sowohl bei der Diagnose als auch bei der Behandlung
zwar möglicherweise Fehler begangen habe. Es sei jedoch nicht mehr aufzuklären,
ob und inwieweit sein Verhalten die Schädigungen verursacht habe. Darüberhinaus
sei zwischen der Patientin und dem Arzt kein ärztlicher Behandlungsvertrag
zustande gekommen. Wie jeder beliebige andere sei der Arzt in seiner Freizeit
mit einer Notsituation konfrontiert worden, so die ARAG Experten (OLG München;
Az.: 1 U 4142/05).
Pressereferentin, Fachpresse / Kunden-PR
Frau Brigitta Mehring
Tel.: (++49) 0211 / 963 2560
Fax: (++49) 0211 / 963 2025
E-Mail: brigitta.mehring@ARAG.de
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
ARAG Platz 1
40464 Düsseldorf
Deutschland
www.arag.de
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Arzt-nach-freiwilliger-Rettungstat-verklagt-ps_2853.html