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18.08.2006 - dvb-Presseservice

Arztpraxis ist erlaubt

Normalerweise dürfen in reinen Wohngebieten Immobilien nicht gewerblich genutzt werden. Aber es gibt, wie immer, auch Ausnahmen von dieser Regel. Eine Ausnahme resultiert aus einer Entscheidung vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen unter dem Aktenzeichen 10 A 3511/03. In dem Verfahren ging es um eine Arztpraxis, die im Keller eines Hauses in einem reinen Wohngebiet gelegen war. Die Kläger argumentierten, dass dies – eben weil es sich um ein reines Wohngebiet handelte – nicht zulässig sei. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen widersprach und ließ die Ausnahme von der Regel zu.



Pressesprecherin
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