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18.10.2005 - dvb-Presseservice

Attraktivität von Pensionsfonds nimmt zu.

Düsseldorf, Oktober 2005 Seit dem 23. September 2005 ist das 7. Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Kraft. Damit verbessern sich die Bedingungen multinationaler Unternehmen, gesamteuropäische Pensionspläne aufzustellen ebenso wie die Möglichkeiten von Pensionsfonds zur Übernahme von Pensionsverpflichtungen. Die Bewertung von Rentenverpflichtungen in Pensionsfonds ist nun auch nach den Rechnungszinsvorgaben nach IFRS möglich.

Die EUROFOFORUM-Konferenzen „Neue Chancen für den Pensionsfonds“ (16. November 2005, Köln) und „Outsourcing von Pensionsrückstellungen“ (17. November 2005, Köln) stellen die neuen rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen nach der Umsetzung der EU-Pensionsrichtlinie auf die betriebliche Alterversorgung vor und zeigen neue Perspektiven für die Übertragung von Pensionsrückstellungen auf Pensionsfonds.

Das Wettbewerbsverhältnis zwischen den europäischen Pensionsmärkten stellen der seit Oktober 2005 amtierende Vorstand des Luxemburger Bankenverbandes, Fernand Grulms und Anne Maher (The Irish Pensions Board) am Beispiel der Pensionsmärkte in Irland und Luxemburg vor. Die Konsequenzen der EU-Pensionsrichtlinie auf deutsche Pensionsfonds und Pensionskassen beschreibt Hans H. Melchiors (Volksfürsorge Versicherungen) vor.

Allein die deutschen börsennotierten Konzerne haben Pensionsverpflichtungen in einer Höhe von 110 Milliarden Euro. Diese Verpflichtungen belasten zunehmend die Ratings der Unternehmen und daher diskutieren einige Firmen die Ausgliederung ihrer Verpflichtungen in externe Pensionsfonds. Unter der Leitung des bAV-Experten Prof. Dr. Reinold Höfer diskutieren Frank Baumeister (Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung), Volker Winter (Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale) und andere über die Chancen und Risiken von Pensionsrückstellungen und Pensionsfonds.



Pressereferentin
Frau Dr. phil. Nadja Thomas
Tel.: +49 (0)2 11. 96 86-33 87
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