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Auch Ehrenamtliche haften

Häufig denken beispielsweise Mitglieder von Vereinen und Stiftungen, so genannte Non-Profit-Organisationen (NPO), in erster Linie daran, das Vereinsgebäude gegen Feuer zu schützen oder die Teilnehmer einer Sportveranstaltung gegen Verletzung abzusichern. Doch bei der - meist ehrenamtlichen - Arbeit lauert täglich auch die Gefahr, einen Vermögensschaden zu verursachen.

"Das Risiko auch für ehrenamtliche Mitglieder von NPOs, dafür in Anspruch genommen zu werden, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen", bestätigt Dieter Schimmer, Versicherungsexperte in der Allianz in München. Nicht zuletzt hänge dies mit der insgesamt gewachsenen Anspruchsmentalität zusammen.

Haftung mit Privatvermögen   
   
Was viele nicht wissen: Im schlimmsten Fall steht das gesamte private Vermögen von den Mitarbeitern und vor allem von den Organmitgliedern der NPO auf dem Spiel. Alle Mitglieder von Gremien, welche die Organisation nach außen vertreten - das sind meistens der Vorstand, das Kuratorium oder auch das Präsidium - können für einen von ihnen verursachten Schaden zur Verantwortung gezogen werden.

Um einen solchen Fall eintreten zu lassen, genügt ein kleiner Irrtum: Der Vorstand lädt die Mitglieder zu einem Vortrag ein, hat aber dem Vortragenden aus Versehen einen falschen Termin genannt. Die hierdurch unnütz aufgewendeten Kosten wie zum Beispiel Raummiete und Reisekosten können durchaus eine fünfstellige Summe erreichen.

Ein ganz erhebliches Risiko ist der Verlust der Gemeinnützigkeit des Vereins. Dazu kann es zum Beispiel kommen, wenn Spendenbestätigungen im Rahmen des Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuergesetzes falsch ausgestellt werden: Wird ein Organmitglied dafür verantwortlich gemacht, die einschlägigen steuerlichen Vorgaben nicht beachtet zu haben, drohen ihm Schadenersatzzahlungen.

Wege der Absicherung   
   
Die Allianz hat eine eigene Absicherung für die geschilderte Risikosituation geschaffen. Das neue Produkt besteht aus der Verbindung einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und einer D&O-Versicherung (Direktors & Officers Liability Insurance oder auch Manager-Haftpflichtversicherung).

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet sowohl der Organisation selbst als auch sämtlichen Organmitgliedern, ehrenamtlichen Vertretern und Angestellten Versicherungsschutz. Die Versicherung greift zum Beispiel bei unsachgemäßer Prozessführung für Mitglieder, fehlerhaften Gehaltsabrechnungen oder Fehlern bei der Durchführung von Veranstaltungen.

Zusätzlich genießen die stärker exponierten Organmitglieder Versicherungsschutz über eine D&O-Versicherung. Die Versicherungssummen können jeweils frei gewählt werden. Das gesamte Versicherungspaket bietet die Allianz zu einem äußerst attraktiven Beitrag an.

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Auch-Ehrenamtliche-haften-ps_1940.html